05 ( 58) 50ten / und ihnen folgen sollen / darbey aber grosseGefährlichkeiten gebraucht werden können / wei-len ein Fallit, die Stimmen derjenigen / welcheam wenigsten zu fordern haben / gar leicht an sichbringen, und gegen Versprechung einiger Schad-loßhaltung / die andere ruiniren kan / so wollenWir, daß die Majora nicht durch die Anzahl derPersonen, sondern nach dem Quanto die die grösteSummam zu forderen haben, gemacht, und dar-auff gehalten werde.ARTICULUS LXVII.Die Banquerotiers, so sich in privilegirte Häuser salviren / sollenalda keine Freyheit geniessen.Achdeme auch viele Banquerotiers und Be-trieger / da sie das Ihrige und anderer Leu-)then Güther verschwendet, sich noch dar-zu unterstehen / wan sie schon des bösen Vor-habens und Intention seynd / fort zugehen / vonehrlichen Leuthen noch grosse Summen auffzuneh-men / und sich damit aus dem Staub zu machen /sich auch öffters / da sie das Thor nicht erreichen /in privilegirte Oerther und Häuser salviren; Sesolle ihnen darinnen dergleichen Freyheiten / inso weit sich Unser Jurisdiction dahin erstrecket /nicht
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Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Gülich- und Bergische Wechsel-Ordnung
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58
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