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Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Gülich- und Bergische Wechsel-Ordnung
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51
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05 ( 51 ) So-diese Exception, als auch alle andere Einwendungen / so binnen gemelter Zeit nicht vollstän-dig erwiesen worden / ad reconventionem verwiesen werden / besonders soll auch die Ex-ceptio non numeratae pecuniae, und delatio Ju-ramenti in Wechsel=Sachen keinen Platz haben;und fals gedachter unzuläßiger Wucher erwiesenwürde / solle bloß das Capital, mit ein halbpro cento per Messe, nebst dem bedungenenAggio, Brieff=Porto, und Provision bezahltOcwerden, welches alles auch nur von denenjeni-gen Wechsel-Brieffen zu verstehen ist / so vonund auff sich selbsten ausgestellt / und sich in derersten Hand finden / einfolglich nicht weiter grirt worden, keineswegs aber auff die trassirte,acceptirte / und weiters girirte Wechsel=Brieff,als gegen welche dergleichen Einwendungen kei-nen Platz haben / da sich ein Dritter gantz undgar nicht zu informiren hat / was der Geberund Nehmer unter sich miteinander gehandlethaben.AR.G