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Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Gülich- und Bergische Wechsel-Ordnung
Entstehung
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39
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05 (39) So-ARTICULUS XLII.Wan Prima, Secunda, Tertia ausgestellt wird / hat sich derAussteller in Obacht zu nehmen / daß sothane Wechsel gleich-förmig eingericht werden.Eilen auch öffters sich zutraget / daß gros-se Gefährde gebraucht werden / wanSPrima, Secunda, und Tertia ausgestellt /und dan gar leicht verschiedene Wechsel darausgemacht und eingefordert werden können / so hatder Aussteller sich wohl vorzusehen, daß er dieBrieff gantz accurat und gleichförmig einrichtesonsten ihme gar leicht einiger Schaden zugefügtwerden kan.ARTICULUS XLIII.Wan einer von Prima, Secunda, oder Tertia bezahlt / seynd dieandere erloschen.Amit aber auch der Acceptant durch solcheSdoppelte oder dreyfache Wechsel=Brieffenicht verführt werde / und zwey oder dreyWechsel bezahlen möge / so müssen die Wort Pri-ma, oder Secunda, oder Tertia ohnbezahlt: in dieWechsel=Brieff eingetruckt werden / und da im-mit-