-5(5)5auch dahin gerichtet und angewendet / da-mit in Unseren Gülich- und BergischenLanden / Handel und Wandel in Auf-nahm gebracht / sofort vermehret wer-den mögte; und dan zu dessen Auf-nahm und Flor / die Vestsetzung desCredits, als eine Stütze und Grund-Säule vornehmlich erfordert wird/ wor-zu Wir auch für gut und vorträglich be-funden / daß in ermelten Unseren Lan-den eine eigene und gewisse Wechsel-Ord-nung auffgerichtet und eingeführet werde /wornach sich alle und jede / so mit Wech-sel umbgehen / und Wechsel-Handlungtreiben / zu richten / insonderheit aberUnsere hiesige Dicasteria auch Ober-und Unter-Gerichtere in Judicandooder Urtheilen / als eine Richtschnur zuachten / sich wissen mögten / mithin de-nen3
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Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Gülich- und Bergische Wechsel-Ordnung
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