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Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Gülich- und Bergische Wechsel-Ordnung
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05 ( 4 ) soGülich- und Bergischen Landen in Wech-sel-Sachen biß anhero sehr viele Strit-tigkeiten / sowohl unter Wechsel-Ver-ständigen / als andern so das Wechsel-Recht nicht verstehen / sich hervorgethan/und die Entscheidung derselben umb soschwerer gefallen / als biß anhero annochkeine besondere Wechsel-Ordnung ein-geführet; und man daunenhero veran-lasset worden / sich zwar nach denenWechsel-Ordnungen der benachbahr-ten Wechsel!=Städten so doch selbsten,in vielen Puncten different, und nichtgleichlautend seynd / zu richten / wodurch zu nicht geringem Nachtheil desCredits und Handelschafft / viele weit-läuffig- und kostbare Processen verur-sachet worden; Wir aber Unsere Lands-Vätterliche Vorsorg jederzeit fürnemlichauch