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90°/o des Zinsertrages dieser vom Verwaltungsrate übernommenen Halder-Stiftungzu verwenden, um solchen unbemittelten Bürgern beiderlei Geschlechts, die sichredlich durchgebracht haben und eines tadellosen Rufes geniessen, den Einkauf indie städtische Pfrundanstalt in der Weise zu erleichtern, dass für sie je nach derZahl der jährlichen Anmeldungen ein Teil oder auch die ganze Einkaufstaxe bezahltwird wobei bei sonst gleichen Verhältnissen Bewerbern aus alteingesessenen Bürger-familien und unter diesen in erster Linie Frauenspersonen der Vorzug gegebenwerden soll. Die übrigen 10°/o der Jahreszinsen sind zur Äufnung der Stiftung-bestimmt.18.-21, Ordentliche Frühjahrssession des Grossen Eates unter dem Präsidium von StänderatKarl Friedrich Good; Vizepräsident: Nationalrat Dr. Lutz-Müller.
1. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfes über Brandversicherung von Gebäuden,von welchem drei Artikel in der Wintersession 1895 unerledigt blieben, wird be-endigt, auch die zweite Lesung vorgenommen und die Vorlage in der Finalab-stimmung einhellig angenommen. Der Gesetzesentwurf betreffend Versorgung undErziehung armer Kinder und Waisen (Revision des betreffenden Gesetzes vom4. Januar 1881) wird in zweiter Lesung beraten, die Finalabstimmung steht nochaus. (Votum von Dr. L. Sonderegger im Bäte am 19. Mai im „Tagblatt der StadtSt. Gallen" Nr. 123—125.) Der Gesetzesentwurf über die Viehversicherung (Ein-führung der obligatorischen Bindviehversicherung) passiert die zweite Beratungund erfährt in der Finalabstimmung Annahme mit 119 gegen 13 Stimmen; eswird Überweisung an die Volksabstimmung beschlossen. Ein vom st. gallischenBauernbund ausgegangenes, von den Grütli- und Arbeitervereinen unterstütztesund mit 6300 Unterschriften eingereichtes Initiativbegehren auf Herabsetzung desgesetzlichen Maximal-Zinsfusses für Hypothekarschulden von 5°/o (wie seit 1832)auf 4°/o wird nach stattgehabter Debatte vom Eate mit 68 gegen 56 Stimmenin zustimmender Weise an die Volksabstimmung geleitet. Der Regierungsrat unddie Mehrheit der grossrätlichen Kommission hatten das Begehren ablehnend be-gutachtet.
2. Der Rat wählt zum Landammann für die Amtsdauer vom 1. Juli 1896 bis zum30. Juni 1897 Regierungsrat Dr. Jos. Ad. Kaiser, bestätigt Karl Friedrich Goodvon Mels als Ständeratsmitglied und wählt als zweites st. gallisches Mitglied jenereidgenössischen Behörde an Stelle von Emil Sohubiger von Uznach, der zurück-tritt Dr. Arthur Hoffmann in St. Gallen. Mitglied des Kantonsgerichtes an Stellevon f Thomas Thoma in St. Fiden wird Dr. Karl Jäger in St. Gallen, Sekretärdes kantonalen Justizdepartements, bisher Ersatzrichter des Kantonsgerichtes. Inletztere Funktion wird Kantonsrat Job. Jos. Högger in Gossau, Gemeindammann,
eingesetzt.3 Für Um- und Ergänzungsbauten am Lintwerke wird ein auf 15 Jahresraten zuverteilender Kredit von Fr. 75,000 bewilligt (die Arbeiten sind insgesamt autFr 546 000 devisiert, woran der Bund 40 Prozent leistet, Mitkontribuenten sinddie Lintkasse und die Kantone Zürich, Schwiz und Glarus), für die Erstellungeiner neuen Desinfektionsanstalt im Kantonsspital ein solcher von Fr. 12,000, fürVerbreiterung der Teufenerstrasse (Erwerbung des Hauses zur „Veränderung")