23de Gründe, von Steuerabgaben frei erklären.Dieß würde manchmal in den Augen des Wund-arztes als was Grosses scheinen, da die Beinah-me von dessen Steuerabgaben für das ganze Amt dochplatterdings unmerklich seyn würde. DergleichenEhrenbezeugungen könnten auch, wiewol in einemminderen Grade denjenigen gegeben werden, wel-che in den zu haltenden Collegien nicht allein amfleissigsten wenigstens drei Jahr hintereinander er-schienen, sondern bei den jedesmalig zu halten-den Examinationen am besten geantwortet, folglicherwiesen haben, daß sie zu Hause fleissig über ih-re Kunst gelesen und gedacht haben. — Um sienun überdem noch mehr hiezu anzusporen, so mü-sie jederzeit bei Absterben eines besoldeten Amts-chirurgen die erledigte Stelle durch den Geschick-testen der Wundärzte im Lande, welche sich nem-lich darum meldeten, besetzet werden. Um abernun auf eine unleugbare Art zur Kenntniß diesesgeschicktesten Chirurgen oder dieser geschicktestenHebamme zu gelangen, so müste hiezu ein ordent-licher Concurs oder Wettstreit angestellet werden.Es könnten nemlich sämmtlichen hierzu aspiriren-den und natürlicher Weise vorher schon gut undgeſchickt befundenen Wundärzten und Hebammen,von gesammtem Consilio Medico, einem jedeninsbe-) Es verstehet sich von selbst, daß diese Befreiung vonSteuerabgaben blos allein personal sey, und nachhernicht zum Vortheil der Erben des Wundarztes aufsLand selbst als bleibend ausgedehnet werde. Auch,daß dem Wundarzt nicht erlaubt sey, diese Befreiungzu misbrauchen, sondern selbige nach Beschaffenheitder Umstände, der Lage des Orts, des Vermögensder Gemeinde u. s. w. eingeschränket oder ausgedeh-net werde müsse.
Druckschrift
Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der Medicinal-Anstalten hauptsächlch der Wundarznei und Hebammenkunst auf dem platten Lande
Entstehung
Seite
28
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten