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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der Medicinal-Anstalten hauptsächlch der Wundarznei und Hebammenkunst auf dem platten Lande
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insbesonder, jedoch allen die nemliche Fragen schrift-lich sofort in Gegenwart obgedachten Consilii zu be-antworten aufgegeben werden. Diese Beantwortungmüßte nachher mit dem darüber abzuhaltendenProtocoll und Gutachten des Consilii Medici,welcher nemlich am besten die aufgegebene Fragenbeantwortet hätte, nach der besonderen Landes-verfassung entweder an den Landesherrn selbst,oder zur Regierung eingeschicket werden; wo dannin solchem Fall wenn weiter kein Zweifel gegenden Vorzug des vom Medicinalrath anempfohle-nen Wundarztes oder Hebamme gemacht werdenkann, selbige zum Besitz der erledigten Stelleohne weitere Umstände angewiesen werden müsten.Hiebei könnte man dieses noch verordnen, daß imFall ein Wundarzt oder eine Hebamme sich in Be-suchung der Collegien saumseelig, oder in Beant-wortung der ihnen gemachten Fragen sehr unge-schickt erwiesen hätten: dieselben unfähig erkläretwürden, um die nach einem ganzen Vierteliahretwa offenfallende Stellen zu concurriren.Ein würklich angesetzter Amtschirurgus, oderwürklich angesetzte Amtshebamme müßten nun nichtallein eine jährliche Besoldung und zwar nachMaasgabe des ihnen angewiesenen grösseren oderkleineren Bezirks haben, sondern schon dadurchdaß sie Amtschirurgen oder Amtshebammen ge-worden, von allen bürgerlichen Lasten und selbstder Steuerabgabe unter vorhin bemerkter Restrik-tion frei seyn. Um selbige aber nun auch anzusporen,sich allen möglichen Fleiß in Unterrichtung der indem ihnen angewieſenen Bezirk wohnenden Wund-ärzte oder Hebammen zu geben, könnte selbigen,wenn