16welcher Güte man nicht vollkommen überzeugtwäre, so müßte selbige in Gegenwart einer ge-richtlichen Perſon und allenfals des Apothekersselbsten versiegelt und sodann an den Medicinalrathzur Untersuchung eingesendet werden. Im Fallnun der Apotheker schuldig befunden würde, somüßte er nach befundenen Umständen aufs här-teste und selbst am Leibe bestrafet werden. Dennausser daß durch dergleichen Vergehen der Apo-theker nützliche Mitglieder des Staats um ihreGesundheit ja ihr Leben können gebracht werden,ist wohl hauptsächlich mit zu betrachten, daß der-gleichen Betrügereien so schwer zu entdecken sind,und der Kranke selbst gar nicht im Stande istsich dafür zu hüten und die schädliche verfälschteArznei von einer ächten zu unterscheiden, mit-hin derselben schlimmsten Folgen nicht zu entge-hen weiß. Hängt man doch einen Dieb auf, derBienen vom Felde gestohlen, welche nicht bewa-chet werden konnten, warum sollte man mit ei-nem solchen schlechtdenkenden Apotheker säuberli-cher verfahren? Im Fall man aber wegen desvom Apotheker für die gelieferte Arzneien ange-setzten Preises Zweifel hat, so müsten die Origi-nalrecepten ebenfalls an den Medicinalrath zur Un-tersuchung geschickt werden, wo dann bei befun-dener Ueberfoderung der Apotheker, da er in ge-wisser Rucksicht hier die Armen bestohlen, eben-falls aufs empfindlichste zu bestrafen wäre.Hier muß ich nun auch noch eine kitzliche Sacheberühren, nemlich in wie weit es an oder abzura-then sey, den auf dem Lande wohnenden Wund-ärzten, wo keine Aerzte sind, die Behandlung
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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der Medicinal-Anstalten hauptsächlch der Wundarznei und Hebammenkunst auf dem platten Lande
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