Druckschrift 
Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auff gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Hn. Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, Edicten &c.
Entstehung
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(11)50gerichtete Vnion, so viel dieselbe die Hertzogthumben Gülich undBerg / und vnsere Privilegien / Freyheiten / Brieff / Siegelen / Rech-ten / Herkommen und Gewonheiten betrifft/ ihres BuchstablichenInhalts / als wan die von Wort zu Wort hierinnen begriffen wä-ren / wiederholt / und Uns nach Inhalt derselben hiemit in Corporevereiniget / unürt und angelobt. Wiederholen / vereinigen / utiurenund angeloben auch hiemit vor Vns/ und Vnsere Nachkommen/daß wie in denen / was einzig und allein zu Vnterhaltung und Con-servation vorgedachter vnserer Privilegien / Freyheiten / Brieff / Sie-gelen / Rechten / Herkommen und guten Gewonheiten dienlich undersprießlich seyn mag / wie selbige in obgedachtem Haupt= und dar-auff erfolgtem diesem Declarations-Recess art. 1 bestettiget und con-firmirt / einer dem anderen mit Rath / Hülff und Beystand / ge-trewlich und redlich / jedoch zulässiger rechtlicher Weiß assistiren /auch einer deß anderen Recht zu desselben Præjuditz zu vergeben/nicht bemächtiget seyn solle.Jm fall auch Jhre Hoch=Fürstliche Durchleucht / dero Erbenund Nachkommen (welches Wir doch nicht vermuthen noch hoffen /Vns auch eines anderen unterthänigst versicheret halten) wider ob-gedachten Haupt- und Declarations-Recess, und darin dict: art. 1. an-gezogene von vorigen Graffen und Hertzogen zu Gülich und Bergerlangt / und sothane so wohl von jetzt regierender Röm: Käyserl:Nayestät selbst/ als dero Hochlöblichen Vorfahren am Reich,Röm: Käysern und Königen glorwürdigsten Angedenckens / ohneeinige Einredung / Neiverung und extension, confirmirte Privilegia,Freyheiten / Brieff / Siegel / Rechten / Herkommen und guten Ge-wonheiten / so viel Wir deren in Besitz haben und seynt / handlen /und Vns dagegen beschweren / und derenthalb auff Unser oder vonVns hierzu specialiter Deputirten / auff algemeinen Land= und De-putations-Tägen / beschehenes unterthänigstes Vorbringen und An-langen / entweder nicht gleich oder längst inner den negsten drey Mo-nathen nicht remidiirt würde/ solle Vns/ und Unseren Nachkommen/nach Außweisung der Reichssatzungen / der ordentlicher Weg Rech-tens offen bleiben / und denselben Höchstgedacht Jhrer Durchl. de-ro Erben / Nachkommen / und jedermänniglich unverhinderteinzugehen / frey und bevorstehen.Vnd gleich wie diese Vnion, Vereinigung und Zusammensetzung /einzig und allein zu offtge. Conservirung der nach Inhalt mehrbesagten Haupt= und Declarations-Recess, erlangt und bestettigter Privile-gien / Freyheiten / Brieffen / Siegelen / Rechten / altem Herkommenund