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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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528 Zweiter Teil. B. Die Verfassung des weltlichen Cliorlierrnstifts.

Registerfährang des Mittelalters 1 ) ist es leider nicht möglich, dieHöhe der jährlichen Kapitelscinkünfte festzustellen. Die Gehl-gülten 2 ) belaufen sich auf rund 650 fl. rbein.; 8 ) dazu kommenWeingülten im Wert von 150 fl. Sehr misslich ist es, dass dieKorngülten, die mit den Zehnten die Hauptmasse des Kapitelsgutsbilden, teils infolge des bereits erwähnten Missstands, *) teils weildas Ellwanger Masssystem ") für die fragliche Zeit nicht bekanntist,") sich jeder Berechnung entziehen. 7 ) Eine weniger ergiebigeEinkommensquelle stellen dar: 788'/a Hühner, 3151 Eier, 3 Gänse,

') K. Th. von Inama- Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte III, I(1901), 258 ff.

-) Ich Berechne nach gef. Angahe von Herrn Postrat a. D. Dr. Schüttlein Tübingen für 1460 den rhein. Gulden zu 28 ß Heller (= 336 Heller), dasPfund Heller zu 20 ß Heller (= 240 Heller).

3 ) Genau: 649 fl 13 ß 5 h, wozu eventuell weitere 19 ß kommen (7 ß..wenn er trägt", 12 ß strittig von Fischwasser). Ferner: 12grosz" und 18wisat" (ohne nähere Bestimmung).

4 ) Einigemal fehlt z. B. die Angabe des Masses (Scheffel oder Viertel ?);vgl. auchwisat" in der vorigen Anm. Nocli unbestimmter ist das Verzeichnisder Konizehnten, die in sehr verschiedener Weise berechnet werden können.

6 ) Dass das Stift damals sein eigenes Mass besass, ist sicher bezeugt;vgl. S. 58, 27f. (Ellwanger Eimer die alten Mass wie vor;" darnach warkurz vor 1460 ein neues Mass für Flüssigkeiten eingeführt worden). 128,2(Fruchtmass); s. auch die nächste Anm.

°) Die Angabe der Oberamtsbesehreibung (S. 478) über das Mass auf dennidpstischen und den kapitlischen Getreidekasten entbehrt der Zeitangabo undist, wenn überhaupt richtig, jedenfalls fürs 15. Jahrb. unbrauchbar. NachOAEU Wangen S. 467 wurde unter Kardinal Otto im .1. 1558 auch eine neueOrdnung von Mass, Mess und Gewicht durchgeführt. Die auf meine Bitte imStA. und StFA., im Kgl. Wttrtt. Finanzarchiv in Ludwigsburg, heim Kameral-amt in Ellwangen und in der Kgl. Landeshibliothek in Stuttgart angestelltenNachforschungen nach der Ellwanger Mass- und Gewichtsordnung des 15. Jahrh.und der Ordnung Kardinal Ottos waren völlig ergebnislos. Die Nachricht vonletzterer beruht, soviel ich sehe, ausschliesslich auf den biographischen Auf-zeichnungen des fürstl. ellwangischen Rats und Kanzlers Dr. Karl Kibler (Anfangdes 17. Jahrh.) bezw. auf der kurzen Mitteilung, die Giefel im Diözesanarehivvon Schwaben I (1884), 17 hieraus macht

7 ) Die Korngülten (ohne die Kornzehnten) betragen 98 '/2 Malter und54 Viertel Koggen; 172 '/a Malter Kernen; 21 Malter, H8'/i Scheffel und56 Viertel Vesen; 46 Malter, 221/> Scheffel und 284 Viertel und 4 (Scheffeloder Viertel?) Haber; 11 Malter Gerste. Leider kennen wir nicht das Verhältnisvon Malter, Scheffel und Viertel. Von der wissenschaftlichen Bestimmung derKaufkraft des Geldes muss vollends abgesehen werden; vgl. A. Luschin vonEbengreuth, Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelaltersund der neueren Zeit (1904) S. 183192.