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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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529
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VIII. Kap. Propst und Kapitel. §23. Korporationsrechte des Kapitels. 529

1 Klafter 6 Fuder Holz, 170 Bretter, 3 Fuder Heu (oder stattdessen 12 ß), 2 Malter Erbsen, 347s Viertel Öl, Vit E Pfeifer,15 Tage Dienstmit der menin" bei dein Amtmann, 3 (oder 5?)Paar Schuhe und 15 Ellen Tuch, die am Gründonnerstag als Al-5 mosen ausgeteilt werden.*)

Als Verwalter der bis 1460 vom Klosterkeller 2 ) verwaltetengemeinen Masse des Kapitels (commune aerarium bezw. granariumcapituli) wurde im Jahre 1460 auf Anordnung des päpstlichenKommissärs 3 ) von Dekan und Kapitel ein weltlicher Amtmann

10 (ofticialis, im Unterschied von anderen Amtmännern oftieialis com-munis, auch Überreiter oder Bursner 4 ) genannt) aufgestellt.Seine Aufgabe, bei deren Erfüllung er von verschiedenen Unter-beamten 5 ) unterstützt wurde, bestand im Einzug der Gefälle (Korn,Wein, Küchengefälle, Geld), in ihrer Aufbewahrung und Erhaltung,

15 in ihrer periodischen Verteilung an die Stiftsgeistlichen und welt-lichen Kapitelsdiener 0 ) und in jährlicher schriftlicher Rechnungs-legung, die von Dekan und Kapitel (nicht auch vom Propst!) ineiner hiezu besonders anberaumten Versammlung ursprünglichauf Oculi, seit 1485 auf den nächsten Tag nach St. Ulrich, also am

20 5. Juli 7 ) entgegengenommen wurde.

Ausser den Gülten und Renten des Liber redituum flössen indie gemeine Masse des Kapitels:

a) der von den Pfründhäusern zu entrichtende jährliehe Zins, dergleichfalls von demofficialis communis capituli" eingezogen wurde

25 (Termin: St. Gallus); 8 )

b) die Ersparnisse von den gar nicht oder nur teilweise ver-dienten Präbenden; so wurden von der Pfründe der canonici in

') Dazu noch die Bemerkung (S. 61, 5), dass die Fronhofbauern zu Holien-altheim ausser den einzeln aufgeführten Abgaben noch den Vogt sowie denHirten, Mesner, Pfarrer und Flurhaien zu Laub mit Getreideausrichten."

e ) Oben S. 401 f.

8 ) Processus Petri (S. 37,11); Stat. Petri cap. 20 (S. 114).

4 ) S. 31,2332,2. DerAmtmann und Einnehmer des Konvents", vondem hier die Rede ist, ist entweder der cellerarius oder, was wahrscheinlicher,ein vorübergehend für die Zeit der Sparung aufgestellter Pfleger (wohl Konven-tuale). Über die Verwaltung des Stiftsvermögens von St. Johann in Konstanzdurch den weltlichen Stiftspfleger vgl. Beyerle in Freib. Diöz-ArcbivN. F. V, 72 ff.

') Vgl. OAEllwangen S. 476.

") Termin für die Fruchtverteilung: Martini; oben S. 470.

') Oben S. 475'.

K ) Stat. Petri cap. 38 (S. 122); vgl. jedoch S. 477\

Württ. Goscliiclitsquellcn X. 34