51G Zweiter Teil. B. Die Verfassung- des weltlichen Chorherrnstifte.
den überwiegenden Einfluss im Kapitel versch äffte. Als Kapitels-vorstand verwahrte er das kleine Siegel (secretum) des Kapitels. 1 )
Zur Erfüllung dieser Aufgaben stand ihm eine auf die „neg-ligentiae chori" und die „execssus minores" sich erstreckende.Strafgewalt zu. 2 ) 5
Über das Einkommen und die Residenzpflicht des Dekanss. oben § 16 und 17.
2. Kustos (Custor, Custer, später „summus custos"). Inseiner Hand vereinigten sich die Aufgaben von zwei ehemaligenKlosterbeamten: custos und magistcr operis ;| )- Als custos (sacrista, 10thesaurarius) hatte er für die Beschaffung und Aufbewahrung dergottesdienstlichen Gerätschaften (der täglich gebrauchten wie derkostbaren, nur an hohen Festtagen benützten) wie für die Be-leuchtung der Kirche und das Geläute zu sorgen, wobei er voneinem Vikar als Subkustos,*) zwei Mesnern, editui (Laien), unter- 15stützt wurde. Als Nachfolger des verschwundenen magist eroperis verwaltete er das Stiftsbauamt (fabrica), über dessen Ein-nahmen und Ausgaben er vor Propst, Dekan und Kapitel jährlicheRechnung ablegen musstc; in dieser Eigenschaft lag ihm auchdie Bauleitung und Bauschau an der Stiftskirche"') und an den 2»Pfründhäusern ob.") Während anderwärts, wo nicht, wie z. 15. amDom zu Augsburg, ein officium plcbaniae als Kapitelsamt bestand, 7 )mit der Kustodie vielfach die eigentliche Pfarrseel sorge verknüpft
') Stat.Henr.cap.il (S. 205); das grosse Ka.pitelssicgcl wurde unter ge-meinsamem Verschluss von Dekan, Kustos und Scholast&us gehalten (Stat. Petricap. 50, S. 125). Als das Kapitel im .!. 1463 den Dekan Georg vom Stein wegenpluralitas heneficiorum verklagte [oben S. 461 f. Aura. 2J, gab dieser „in fraudemcapituli" das Siegel nicht heraus, weshalb der Gewaltshrief mit. dem Privat-siegel eines Kapitularen gesiegelt wurde.
s ) Vgl. § 23, 2.
: ) Oben S. 403f. Für die Aufgaben des Stiftskustos kommen besonders inBetracht der Processus Petri (S. 87, 17—22) und die Kapitel 16. 27. 34. 37 deralten Statuten. Über das Amt des custos im allgemeinen vgl. Hin seh ins II,103—105; Leuze, Das Augsburger Domkapitel S. 61-63.
4 ) Stat. Petri cap. 27 (8. 116f.) und 34 (S. 120); über die Mesner oderKircbeiiknecbte vgl. auch WVjh. 1908 S. 187. Der Titel „suheustos" begegnetz. B. S. 218, 1 (,T. 1538).
'"') Auch für den künstlerischen Schmuck der Kirche hatte zunächst derKustos zu sorgen (Beispiel: WVjh. 1908 S. 200). Doch musste er für bedeutenderebauliebe Veränderungen wie für Käufe grösseren Umfangs die Zustimmung vonDekan und Kapitel einholen (Stat. Petri cap. 16, S. 108).
") Stat. Petri cap. 37 (S. 122); Stat. He.nr. cap. 45 (8. 213).
') Vgl. Leuze S. 69 f.