VII. Kap. Die Kapitelsämter. § 22. Dekan, Kustos, Scholastikus. 515
§ 22. Dekan, Kustos und Scholastikus.
1. Dekan (Dechant). Wie der ehemalige Klosterdekan,')so steht seit 1460 der Stiftsdekan an der Spitze des Kapitels.
5 Kraft seines Vorrangs (Prälatur) 2 ) empfängt er gleich dem Propstbeim Gottesdienst die Reverenz sämtlicher Chorspersonen; 3 ) durchPapst Pius VI. wurden ihm 1784 sämtliche Pontifikalinsignien(violette Prälatenkleidung, Mitra, Ring, Stab, Brustkreuz) ad instarabbatum infulatorum verliehen, 4 ) eine Auszeichnung, die das Ansehen
10 seiner Stellung und des ganzen fürstlichen Stifts nicht wenig ver-mehrte. Der Dekan ist ferner der alleinige Kollator der 1460 zurErinnerung an den ursprünglich klösterlichen Charakter des Stiftseingesetzten vicaria saneti Benedicti/') Seine speziellen Amts-auf gaben betreffen:
15 a) die Ordnung des Gottesdiensts und die Aufsicht im
Chor, die er an Stelle des Propste auszuüben hat. 6 ) Da seineDignität als „curata" bezeichnet wird, 7 ) wird ihm auch die Seel-sorge über die Stiftsgeistlichen — wenigstens in der Theorie —anvertraut gewesen sein. 8 )
20 b) Aufrechterhaltung der klerikalen Disziplin und
überhaupt Beobachtung der Statuten.
c) Leitung der Kapitelsversammlungen 9 ) und Führungder Kapitelsgeschäfte, eine Aufgabe, die dem Dekanat am meisten
') Oben S. 399 f. Vgl. Leuze, Das Augsburger Domkapitel S. 56—61; imallgemeinen Hinschius, KR. II, 92—27.
*) Vgl. S. 513.
a ) S. 153,3-6.
') S. 258-261.
'-) S. 38, 32 ff. 191,30.
o) Stat.Petri cap. 15 (S. 106 ff.) und 24—25 (S. 116); auch die Oberauf-sicht über Kustos und Subkustos liegt ihm ob (1. c. cap. 27, S. 118). Auch dieFestsetzung der Tage, an denen in der Stiftskirche von den Verwesern bezw.vom Stiftsprediger gepredigt werden muss, ist seine Sache (S. 133,1—5).
') Vgl. S. 513 Anm. 1 und 2.
8 ) Der Dekan ist an vielen Stiftern von Amts wegen der Seelsorger derKanoniker, die bei ihm zur Beichte gehen (so auch in Augsburg, Leuze S. 58);vgl. Hinschius, KR. II, 96; H.Schäfer, Pfarrkirche und Stift S. 184. Ob diesfreilich in Ellwangen noch tatsächliche Übung war, mag dahingestellt bleiben.Doch hat auch der Ellwanger Dekan die Leitung des Stifts „in Bpiritualibus ettemporalibus" (S. 108,4). — Über die festa decani s. oben S. 240; vgl. S. 153,3.
») Das einzelne S. in § 23 (unten S. 522 ff.).