VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. §20. Niedere Stiftagöistlicbkeit. 505
erreichte es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Höhe vonungefähr 300 11.')
Die Besetzung von nenn der ursprünglichen Vikariate standdein Propst zu; 2 ) nur die vicaria saneti Benedict] hatte der je-5 weilige Stiftsdekan zu vergeben. 8 ) Dekan und Kapitel hattenjedoch das Recht und die Pflicht, den vom Propst Ernannten einergenauen Prüfung hinsichtlich seiner Tüchtigkeit (vor allem im Lesenund Singen, „inaxinie in voce et cantu chörali") und sonstigen Quali-fikation (Weihegrad,*) wissenschaftliche Ausbildung) zu unterziehen
.10 und ihn, wenn er nicht tauglich erschien, zurückzuweisen; inletztcrem Fall sollten Propst und Kapitel gemeinsam eine anderetüchtige Person wählen, und wenn der Propst dies innerhalbMonatsfrist versäumte, alsdann sollten Dekan und Kapitel ohnePropst die Neubesetzung vornehmen. B )
15 Die Vikare (und ebenso die Verweser und Leviten) rekrutierten
sich in der Mehrzahl aus dem Stiftsgebiet, vor allem aus der StadtEllwangen selbst; die einheimischen hatten ihre erste wissenschaft-liehe Ausbildung ohne Zweifel in der Stiftsschule empfangen."')Einen festeren Zusanunenschluss und zugleich eine kleine
20 Verbesserung der Einkünfte erreichten die Vikare durch die 1481mit Genehmigung Propst Albrechts I. erfolgte Gründung derSt. Veitsbruderschaft, 7 ) die auch die Verweser, überhaupt die
') Oben S. 475 3 .
'-) Oben 8. 451f.; über die Kollation der später gestifteten s. unten S. 508f.Aucb auf die Vikariate erstreckte sieb in vereinzelten Fällen das päpstliche Provi-sionswesen (Beispiel: WGQu. II, 524 Nr. 143). Mit Rücksicht auf den päpstlichenMonat inussten sicli neuaufgenommene Vikare mehrfach zur Schadloshaltung desKapitels verpflichten (z. B. Rez. I Fol. 137=/''),
») S. 38. 30-35; vgl. S. 29, 14.
') Die Vikare mussten — entsprechend ihren Verpflichtungen — Priestersein oder wenigstens innerhalb des nächsten Jahres die Priesterweihe empfangen(S. 39, !>—11).
r ') S. 39, 12—22. Die Investitur und Installation der Vikare, Verweserund Leviten nahm der Dekan oder dessen .Stellvertreter vor; vgl. S. 217, 21—26.
') Eernach besuchten sie meist kürzere Zeit eine Universität; doch erwarben einige auch den Grad eines magister artium (Beispiel: S. 218,1).
7 ) S. 267—273. Kurz zuvor (1466) war am Dom zu Augsburg dieBruderschaft des hl. Magnus gegründet worden (Braun, Bischöfe III, 18);über einen schon früher nachweisbaren genossenschaftlichen Zusanunen-schluss der Augsburger Domvikare vgl. Leuze S. 44. Über ähnliche Priester-bruderschaften in schwäbischen Reichsstädten vgl. WVjh. 1892 S. 270ff. '(onünd),1898 S. 39. 44—46 (Biberach), 1907 S. 391 f. (Esslingen); Gerhard Kallen,Die oberschwäbischen Pfründen des Bistums Konstanz (1907) S. 145f.