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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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504 Zweiter Teil. B. Die Verfassung des weltlichen Chorherrnstifts.

Die Einkünfte der Vikare setzten sich wie folgt zusammen.Die Grundlage bildete die Trabende, die 14(30 auf 40 fl. rliein. (= dieHälfte einer Chorherrnpfründe) festgesetzt war; 1 ) davon wurden.HO fl. als Korpus in Getreide (13 Malter Roggen und je 13 ScheffelDinkel und Haber) 2 ) und 10 11. in bar als tägliche Reichnisse für 5die im Chor bei Mette, Kapitelsamt und Vesper Erscheinenden 8 )ausbezahlt. Zur Präbende gehörte auch der Genuss einer Pfründ-wohnung, die vom Nutzniesser in baulichem Stand zu halten undfür die überdies ein halber Gulden als jährlicher Zins zu entrichtenwar.') Weitere Einnahmen ergaben sich aus den für die Jahrtags- tufeiern gestifteten Präsenzgeldern (Suffragien) sowie aus den Ohla-tionen, die von den Gläubigen bei der Feier der Messe dargebrachtwurden; die Gaben, die bei den von den einzelnen Vikaren zu ver-seilenden Altären eingingen, Helen dem Betreffenden ganz zu, die beimKapitelsamt und den missae defunetorum dargebrachten Oblationen 15wurden zwischen dem Celebrans und den beiden ihm assistieren-den Vikaren je hälftig geteilt. 6 ) Einige Bezüge erhielten die Vikareendlich aus dem gemeinsamen Vermögen der St. Veitsbruderschaft. 8 )Auf diese Weise erklärt es sieh, dass das Gesamteinkommeneines Vikars im Jahre 1542 auf etwa 60 fl. veranschlagt wird. 7 ) 20Durch massige Aufbesserungen, die vom Kapitel gewährt wurden,

') S. 37, 79.

-) Stat. Hein-, cap. 31 (S. 210).

ri ) Stat. Petri cap. 1!) (S. 112t'.). Die später gestifteten Vikariate, derenInhaber zum Chordienst verpflichtet wurden, wurden mit je 10 fl. jährlicher Gültentweder vom Stifter oder vom Kapitel (so 1494 die St. Wolfgangskaplanei und1501 die Schwabsberger Pfründe; unten S. 507" und 509) in die Präsenz derVikare eingekauft.

') Stat. Petri cap. 3738 (S. 121 f.; dazu die Bemerkung Propst Albrechts II.,oben S. 181, 32); Stat. llenr. cap. 45 (S. 213). 1531. August 25 wurde der VicarierHäuser halb wie vonuals im Kapitel beschlossen:wen das glück treff mit einemvican'at. dein soll das husz der seihen pfründt auch werden; doeli soll (las inbuw gehalten werden" (Eez. I Fol. 138»').

") Sfat. Petri cap. 16 (S. 108f.). Ausgenommen waren nur die ( »hl.ilioneiedie an den vier Hauptfesten der Stiftskirche auf dem Iloehaltar wie auf ihnNehenaltären eingingen; sie fielen ganz der Kirchenfabrik zu, jedoch wurde denVikaren und ministri altaris dafür eineVerehrung" gewährt (S. 128,2029).

") Unten S. 5üü. Nach Krzherger, Säkularisation in WürttembergS. 200, bezogen im J. 1802 sieben Chorvikare von der Bruderschaft jährlicheEinkünfte von je 68 fl 10 kr.

') Vgl. 8. 219.