Druckschrift 
Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
Entstehung
Seite
491
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. § 18. Freipräbcnde. 491

als capellanus honoris. Schon unter Propst Albrecht vonßechberg tritt dies zutage, wenn es auch nicht ausdrücklich aus-gesprochen wird; er verlieh die capellania honoris 1487/88 undwieder 1489 seinem Vetter Wilhelm von Rechberg, der auch Kustos5 zu Eichstätt und Domherr zu Augsburg war, 1488/89 dem inMainz mehrfach bepfriindeten Ulrich von Schechingen. J ) Schwerlichhatten diese beiden Männer während der fraglichen Zeit besondereAufträge des Propsts auszuführen; vielmehr spricht alles dafür,dass es sich nur darum handelte, sie von der Residenz in Ell-10 wangen zu entbinden. Kein Zweifel kann in dieser Beziehung beiMarquart von Stein obwalten, der an drei Domstiftern die Propsteiund noch zahlreiche andere Pfründen innehatte. Auf Bitten seines

hernach der Chorvikar Veit Goldsteiner (er erhält als Hofkaplan die gewonlichclaidung wie sein Vorgänger) und Veit Knaupp (gestorben 1561). Die Kaplaneizu Hof wird nach des letzteren Tod einige Monate provisorisch durch den VikarMelchior Knaupp versehen. In der Matrikel der St. Veitsbruderschaft [obenS. 267,1015] findet sich Fol. 92» der Eintrag:Johann Haym firstlicher Ell-wangiseber hoff caplan vica(rius) desz thumstiffts Augspurg etc. obiit" (derselbestarb in Augsburg am 2. Mai 1596; Grabschrift bei Khamin, Hier. Aug. I, 669mit unrichtiger Jahreszahl). Die Beiziehung eines Stiftsvikars für den Gottes-dienst bei Hof wurde freilich seitens des Kapitels angefochten. Als PropstChristoph mit Berufung auf die Statuten, die ihm als Propst angeblich zwencaplön zuhalten gestatteten, und auf den Vorgang unter Pfalzgraf Heinrich(Benignus Schick) begehrte, ihm ein Vikariat für den täglichen Gottesdienst inder Hofkirche (Schlosskapelle) zur Verfügung zu stellen (Schreiben an dasKapitel, d. 1574 September 14), wollten Dekan und Kapitel nicht zugeben,dass ein zeitlicher Stiftspfarrer oder eine andere Chorsperson den Gottesdienstbei Hof mit zu verrichten schuldig sei. Da das Kapitel, das eben damals mitdem Propst heftige Kämpfe um die Statuten führte, dem Stiftspfarrer und denVikaren verbot, den Hofgottesdienst zu besorgen, so ergriff Christoph Kepres-salien und Hess 1577 dem Stiftspfarrer M. Ulrich Freiherr und einem Chorvikarden Teil ihres Korpus, der von der Propstei gereicht wurde, zurückbehalten.In dem Vergleich vom 17. September 1580 wurde denn auch ausgesprochen, dassder Stiftspfarrer hinfür dasjenige, so er seinem Amt nach schuldig, wie vonalters herkommen, zu Hof verrichten solle. In die Schlosskapelle war übrigensim J. 1526 von privater Seite eine eigene Kaplanei ad s. Wendeliuum gestiftetworden, mit der jedoch weitgehende Verpflichtungen an der Stadtpfarrkirche ver-bunden waren; über diese Wendelinskaplanei handelt Marquart, Der Hof-kaplan im Schloss ob Ellwangen (nach Aufzeichnungen aus dem J. 1803), in:Sonntagsbeilage zum Deutschen Volksblatt (Stuttgart) 1908 Nr. 41 (S. 163).

') 1499 Oktober 81 wurde Melchior Schenk von Limpurg, der damals sichnoch auf einer Universität befunden zu haben scheint, als capellanus honorisim Kapitel präsentiert. Capellanus honoris des Propsts Albrecht IL war imJ. 1515 Johann von Wirsberg, Offizial zu Augsburg (Hofratsprot. II Fol. 20 b ).