VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. § 18. Freipräbende. 489
Kollation derselben stand ausschliesslich dem Propst zu und ge-schah ohne besondere Form bloss per rescriptum oder, wenn sichder Propst in loco befand, per insinuationem; dem Kapitel kamdie acceptatio und die Investitur zu. Ohne jede Verpflichtung zur5 Residenz genoss der Freipräbendar die jährlichen fructus grossieines Kanonikats und einer Präbende; dieselben betrugen z. B. imJahre 1737 nicht mehr als 400 fl. oder 100 ungarische Dukaten. 1 )Für den Fall, der sich 1733 wirklich zugetragen hatte 2 ), dass einzeitlicher Frei-Praebendatus, wozu er nicht verpflichtet ist, doch
10 die gewöhnliche halbjährige Residenz hielte, wurde nach längerenVerhandlungen in peremptorio Bartholomaei 1735 bezw. in derKapitelssitzung vom 13. Januar 1736 festgesetzt, dass derselbeallein das Haus, Wiesen und Garten entbehren, alles übrige, wiedas heissen möge, gleich wie ein anderer Kapitular gemessen soll;
15 derselbe soll sogar wie ein anderer Chorherr befugt sein, zu einerBrunnenkur oder in anderer Weise einige Kurtage extra moeniazu halten und zu begehren'. 3 ) Der erste Kapitular, der ausdrück-lich als Freipräbendar bezeichnet wird, ist Johann Christoph vonWesterstetten, Chorherr in Ellwangen (seit 1575) und Domdekan
20 zu Eichstätt, 4 ) dem durch fürstliches Reskript vom 21. April 1594die Freipräbende des Stifts in widerruflicher Weise übertragenwurde; Propst Wolfgang von Hausen machte nämlich die Be-dingung, dass Westerstetten, falls des Stadtvogts Diethelm BlarerSohn Johann Jakob 5 ) künftig Kapitular und der Reitpfründ be-
25 dürftig würde, diesem dieselbe gutwillig überlasse. °)
') Der letzte Freipräbendar Baron von Sturmfeder bezog 1802 bei derSäkularisation dureb Württemberg ein Korpus von 1601 fi 41 kr 6 h, währenddas gewöhnliche Kapitularkorpus 1765 fi 29 kr 1 h betrug. Der capellanushonoris, d. h. (s. oben) Freipräbendar, genoss auch das Gnadenjahr (die Toten-pfründe), das die andern absentes nicht verdienten (oben S. 474,1).
•) Johann Karl Philipp Graf von Fugger und Weissenhorn, Chorherr seit1709, seit 1727 Freipräbendar (resignierte 1737), hielt trotzdem 1733 in Ell-wangen 26 Wochen Residenz. Sein Nachfolger in der Freipfründe (seit 1. No-vember 1737) Graf Karl Ferdinand von Khuen de Bellasy resignierte sie nach1 Jahr und erhielt wieder eine gewöhnliche Kapitularpfründe.
s ) Der Beschluss wurde von Propst Franz Georg von Schönborn als Ordi-narius (d. Ehrenbreitstein, 20. Januar 1736; Orig.) bestätigt.
4 ) Der spätere Eichstätter Bischof (1612—36).
ß ) Der spätere Fürstpropst, Schwestersohn Wolfgangs von Hausen.
°) Johann Jakob Blarer verlieb als Propst die Reitpfründe seinem BruderWolfgang (Chorherr 1621, gestorben 1633).