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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. §17. Pflichten der Chorherren. 483

allwöchentlich am Freitag 1 ) abgehaltene Sitzung, als auf diecapitula extraordinaria, d. h. auf die im Bedarfsfall zur Beratungunvorhergesehener Angelegenheiten vom Dekan einberufenen Ver-sammlungen, endlich auf die in der ersten Hälfte des 16. Jahr-5 hunderte 2 ) eingeführten capitula generalia oder peremptoria zur Ver-handlung über allgemeine und wichtige Fragen, zu denen sämtlicheKapitalaren, wenn sie nicht gesetzliche Entschukligungsgründe 8 )hatten,sub prestiti iuramenti et obedientie debito" erscheinenmussten. Um den Eifer der Stiftsherren anzuspornen, wurden auch

10 für die Anwesenheit bei den Kapitelsversammlungen Präsenzen inGeld und Naturalien verabreicht. 4 )

Die Kapitularen konnten ferner durch Kapitelsbeschluss zurÜbernahme von Amtern, z. B. des Amts des Präsenzmeisters fürdie Chorherren, 5 ) und zur Besorgung von Geschäften im Dienste

15 des Stifts c ) verpflichtet werden. Oftmals musste ein Kapitular(oder mehrere) für eine bestimmte Angelegenheit meist rechtlichenCharakters zum Prokurator des Kapitels ernannt werden. 7 ) DieAuslagen, die er in Ausführung eines solchen Auftrags hatte, wurdenihm vom Kapitel ersetzt; 8 ) auch erlitt er keine Einbusse im Genuss

20 des Korpus und der Präsenz.

3. Residenzpflicht. Die persönliche Erfüllung der obengeschilderten Amtsobliegenheiten hat die persönliche Residenz,d. h. den fortwährenden Aufenthalt der Chorherren am Sitze desKapitels, zur Voraussetzung. Die alten Statuten legen den drei

') S. 474 8 ; vgl. § 23. Auch vom Domkapitel zu Meissen wurdesingulissextis foriis", d.h. jeden Freitag (nicht:alle sechs Tage") Kapitel gehalten;vgl. von Brunn S. 208. Das Augsburger Domkapitel hatte drei wöchentlichecapitula ordinaria (Lenze S. 26).

») Stat. Henrici cap. 16 (S. 207).

8 ) S. 207,25. Solche waren Krankheit und Alter (über den Jubilar vgl.S. 252,510).

4 ) Oben S. 474f. Vgl. Leuze, Das Augsburger Domkapitel S. 26.

-) Vgl. jedoch S. 471 3 .

°) Vgl. S. 116, 6 (in negoeiis ecclesie").

7 ) Beispiele: S. 346, 28 f. (J. 1460: 3 Prokuratoren); S. 46P (2 Prok.).Ein ständiges Prokuratorenamt, wie es im Domkapitel zu Augsburg bestand(Leuze S. 7072), hat sich in Ellwangen nicht ausgebildet.

8 ) Als z. B. das Kapitel Ende 1542 wegen der Pest auf unbestimmte Zeitauseinanderging, wurden ausser dem Dekan noch zwei Chorherren zur Erledigungder vorfallenden Kapitelsgeschäfte deputiert und festgesetzt, falls siein ne-gotiis capituli" reiten würden, so sollen sie ein jeder nicht mehr als 2 Pferdenehmen und auf 1 Pferd pro Tag und Nacht 7> A- erhalten (Bez. VI Fol. 293/294).