VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. §16. Hechte der Chorherren.. 477
je zwei Kaplaneien angewiesen,') nämlich dein Dekan dieKaplaneien Oberalfingen 2 ) und Kottspiel :1 ) mit einem damaligenDurchschnittsertrag von 495 fl 24 kr 1 h bezw. 285 fl 28 kr 2 h,dem Kustos Westhausen (Durchschnittsertrag in den letzten Jahren5 296 fl G kr 1 li) und Rohlingen (119 11 43 kr 4 li), dein Seliolasti-kus Unterkochen (192 fl 43 kr 3 h) und Eamsenstrut 4 ) (289 fl 42 kr).Bringt man die auf der Pfründe ruhenden Lasten, wie Karenz,Statutengeld und Aufnahmegebühren, Häuserzins und die Pflichtder baulichen Instandhaltung des Pfründhauses 6 ), in Anschlag, so
10 wird man die mehrfach ^eänsserte Behauptung, dass sich „einervon Adel" in Ellwangen nicht allein „ex simplici portione congrueerhalten könne,"") als nicht ganz ungerechtfertigt bezeichnen können;doch ist auch nicht zu verkennen, dass sich die Ansprüche derStiftsherren an die Lebenshaltung im Laufe der Zeit immer mehr
15 steigerten.
2. Stalluni in ehoro. Zugleich mit der Präbende wurdedem Chorherrn ein bestimmter Platz (stallum) im Chor der Kircheangewiesen. 7 ) Die Stiftsgeistlichkeit sass zu beiden Seiten desChors in doppelten parallelen Reihen. Den ersten Platz auf der
20 Evangelienseite nahm der Propst, auf der Epistelseite der Dekanein. 8 ) Die Sitzordnung wurde ebensowohl durch die Anciennität
laneien im J. 1580 erfolgt sein, was sieher falsch ist; vgl. S. 231, 7 —11. Nachder ursprünglichen Forderung des Kapitels (WVjh. 1908 S. 199 Nr. 15; obenS. 172. 191. 231) sollten die drei Dignitäten durch Inkorporation der PfarreienHöfen und Hüttlingen aufgebessert werden.
') Die drei Dignitäre wurden dann auch hei jeder vorgegangenen Ver-änderung von den betreffenden Ordinariaten (für Kottspiel war Würzburg, fürdie übrigen Augsburg zuständig) auf diese Benelizien investiert (Erläuterungenvon 1802).
2 ) üde. Höfen DA. Aalen.
'■') üde. Bühlertann.
') Gde. Neuler.
'-) Nach einer Bemerkung Propst Albrechts IL (S. 181,31 f.) haben dieHerren vom Kapitel jedoch den Häuserzins für sieh frühzeitig abgeschafft;ebenso ging die Baulast an den Kurien bald ans Kapitel über (vgl. oben S. 473).
") S. 243, 24 f.; vgl. S. 254, 31 f.
'•) S. 281,31 f.; vgl. S. 217,25. Vgl. Leuze, Das Augsburger Dom-kapitel S. 18 f.
8 ) Alles nach der Chorordnung Albrechts I. (Nr. 3, S. 149 f.). Die dortigenAngaben beziehen sich allerdings zunächst auf die Gehordnung hei Prozessionenund Oblationen, werden aber auch in gleicher Weise für die Sitzordnung imChor gelten. Auffälligerweise wird der Dekan nicht erwähnt; doch kann über