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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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476 Zweiter Teil. B. Die Verfassung des weltlichen Chorherrnstifts,

hiitte. x ) Demgegenüber ist es sehr auffallend, dass die jüngeren Statu-ten davon keine Notiz nehmen 2 ) und erst um die Mitte des 18. Jahr-hunderts von einem corpus capitulare (fruetus grossi) von 375 fi.rliein. und 52 Malter Getreide die Rede ist. :1 ) Genauen Aufschlussüber die Einkommensverhältnisse vermitteln uns amtliche Auf- 5Zeichnungen aus dem Jahre 1802.*) Nach denselben warfeinesimple Präbcnde", wie sie sieben Kapillären erhielten, da-mals jährlich 1765 h 1 29 kr 1 h ab; 6 ) dazu kam der Genuas einesKapitularhofs und für die Mehrzahl auch von Garten und 1 '/s bis2 Tagwerk Wiesen.") Das Einkommen des Dekans belief sich auf 102506 fl 30 kr 7 h, dasjenige des Kustos und »Scholastikus auf je2048 fl 46 kr 1 h. 7 ) Ausserdem waren den drei Kapitelsprälatenseit 1584 8 ) ad meliorem sustentationem von der Fürstl. Propstei

kato angenommen, die Figuralmusik eingeführt, lassen aber ihre vicarios, diedoch Anspruch auf eine halbe Präbendalportion haben, darhen (Archiv des Innernin Ludwigsburg, B. 78 Nr. 4). Sar tori, Mängel in der Regierungaverfassungder geistlichen Wahlstaaten S. 114, erzählt vonGelderteilungen" (Verteilungder vorhandenen Aktivkapitalien, der Ersparnisse aus Stiftsgütern), die das Ell-wanger Stiftskapitel den Statuten zuwider vorgenommen und wofür es unterder Bedingung,dass der Chor (Verweser und Vikare) nicht vergessen werde" nachtraglich die päpstliche Genehmigung erhalten habe; leider gibt er dasDatum desHaberbreve" nicht an.

') S. 179,1518. 180,18-20. 181,3138.

2 ) Vgl. S. 253'.

a ) S. 254, 2730 (.1. 1769). Im J. 1737 (unten § 18) werden die fruetusgrossi einer Kanonikatspräbende auf 400 fl. oder 100 ungarische Dukaten berechnet.

4 ) 2 Fasz.Verzeichnis der Kapitular-Einkünften 1802" undPassionender Herren Stifts-Kapitularc.n 1802 und 1803" im StFA. in Ludwigsburg; darineine von ilofrat Koell unterzeichnete Tabelle und Erläuterungen hierzu, am23. Dezember 1802 dein Oberlandeskommissariat eingeschickt.

5 ) Der einzige Domizellar, der Michaelis 180.3 ins Kapitel kommen undalsdann den vollen Betrag einer Präbcnde beziehen sollte, erhielt nur 233 fl.(auch kein Haus und Garten); über den Freipräbendar vgl. § 18.

") Einer der 10 residierenden Kapitularen hatte weder Haus noch Garten,wohl aber 2 Tagwerk Wiesen; dafür aber hatte der Dekan neben der Dechaneinoch einen eigenen Kapitularhof innc; ein anderer entbehrte des Gartens undder Wiesen, ein dritter des Gartens, ein vierter erhielt statt eines Gartens Hfl.Gartengeld, während wieder ein anderer zwei Gärten besass. Vgl. oben S. 472".

') Das ursprüngliche Verhältnis (Dekan zwei, Dekan und Scholastikus jel'A Korpora, so noch 1769 [S. 255,24] und 1791 [S. 257,2123]) ist hier,wie man sieht, nicht mehr eingehalten.

8 ) Wahlkapitulation des Propsts Wolfgang von Hausen. So wohl richtigstehle; vgl. Sonntags-Beilage zum Deutschen Volksblatt (Stuttgart) 1907 Nr. 26(S. 101). Nach den Erläuterungen von 1802 soll die Zuweisung der sechs Kap-