VI. Kap. Die Mitglieder des Kapitels. §15. Anzahl, Weihegrad, Stand. 463
Es ist interessant, zu sehen, inwieweit die Wirklichkeitdiesen statutarischen Pestsetzungen entsprach. Freilich sind dieAufschlüsse, die uns die Quellen in dieser Beziehung gehen, über-aus dürftig, da der Weihegrad nur sehr selten angegeben wird.5 Soviel wird immerhin gesagt werden dürfen, dass an der Forderungdes Klerikats (der Tonsur) für Chorherren hezw. des Subdiakonatsfür Kapitalaren stets festgehalten wurde. J ) Um so seltener warendagegen Kapitalaren, die Priester waren. Der Mangel an solchen 2 )führte schon im Jahre 1466 zur Schaffung von zwei Verwesern,
10 zu denen sich bald ein dritter, 1538 ein vierter gesellte. Heiletzterem Anlass erfahren wir, dass kein einziger unter den damalsresidierenden Chorherren die Priesterweihe besass. :1 ) Darnach müssenwir annehmen, dass auch der damalige Dekan Dietegen von Wester-stetten (1537—1540), obwohl er seit 1517 die Scholasterei inne-
15 hatte, nicht Priester war. Ausdrücklich bezeugt ist dies von seinemNachfolger im Dekanat, Christoph von Westerstetten (1540—1567);im Jahre 1563 von Kardinal Otto aufgefordert, endlich einmal diePriesterweihe zu empfangen, erbat er sich Bedenkzeit aus und ent-schloss sich erst im Spätherbst 1565, der Aufforderung zu folgen. 4 )
20 Erst seit dem Ausgang des 16. Jahrhunderts wird mit den aus dem
') Durch Beschluss vom 15. Januar 1641 wurde der vom Kapitel aufGrund kaiserlicher preecs bereits zugelassene junge Graf Gotthilf von Kuefsteinnachträglich wieder zurückgewiesen, weil sich ergab, dass er erst am 3. Dezem-ber 1640 primani tonsuram empfangen hatte, somit die vorhergegangene Akzep-tation, „indeme soliche unwissend!, unverhoffter Dinge nomine Laici beschehen,von Rechts wegen uneräfftig gewesen" (StFA. in Ludwigsburg).
2 ) S. 131,5—15.
3 ) S. 216, 16.
") Hehrere hierauf bezügliche Schreiben in Pasz. 205; das letzte (Glück-wunsch des Kardinals zu dem Entschluss des Dekans) trägt das Datum: Dil-lingen, 1565 November 2. Otto hatte seine Aufforderung nicht zum wenigstendamit begründet, dass der Dekan durch den Empfang der Priesterweihe seinenGegnern im Kapitel, besonders dem von Leonrod, einen Angriffspunkt ab-schneiden solle. — Christoph von Westerstetten hatte, weil er zur Zeit der Wahl— offenbar wegen des Fehlens der Priesterweihe — „laut der Statuten nit quali-fiziert" war, die Dechanei zunächst nur auf zwei Jahre und mit der Verpflich-tung, sich innerhalb der zwei Jahre darzu qualifiziert zu machen, übernommen.Würde er letzteres versäumen und ein anderer kommen, der die Dechanei lautder Statuten anzunehmen qualifiziert wäre, so solle ihm Christoph auf einesKapitels Begehren die Dechanei ohne Widerrede übergeben (Rez. II Fol. 145»).Die früheren Dekane dürften meist Priester gewesen sein, so sicher der ersteStütsdekan, Georg vom Stein (vgl. S. 288, 37); über Bernhard von Westerstetten«iehe unten S. 467'.