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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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V. Kup. Der Fürstpropst. § 14. Rechte u. Pflichten des Propsts. 455

folger Bernhard (1503) erreichte durch bewegliche .Schilderung derauf der Propstei ruhenden Schuldenlast') eine Herabsetzung dieserSchätzung auf 1000 II. rhein. oder 750 Kammergolddukaten;*) beider nächsten Besetzung, die noch im selben Jahre erfolgte, wurde5 nach allgemeiner Schätzung und der Angabe des Gewählten (Al-brecht Thumb) ein jährliches Einkommen von 140 Mark Silberangenommen.") Spätere Schätzungen sind bis jetzt nicht bekannt.

positure dicte ecclesie" nach Übereinkunft mir der apostolischen Kammer, an derenSchatzmeister 530 Kammergoldgulden bezahlte (WVjh. 1908 S. 160*); denn dasser Vitium commune, das bei »der Verleihung von Bistümern und Abteien,die im Konsistorium vergeben wurden, zu entrichten war und zwischen derpäpstlichen Kammer und der Kammer des Kardinalkollegiums hälftig geteiltwurde (daher der Name; zu ihnen kamen die in der obigen Summe wohl in-begriffeneo fünf minuta servitia consueta, die bei demselben Anlass anverschiedene Unterbeamte der Kurie zu zahlen waren), betrug ein Dritteldes Gesamteinkommens zur Zeit der ersten Einschätzung; vgl. E. ü ö 11 e r,Der Liber taxarum der päpstlichen Kammer, in: Quellen und Forschungen ausitalienischen Archiven und Bibliotheken, herausg. vom Kgl. preuss. histor. In-stitut in Koni, VIII (1904), 11)5-173. 305-343 (bes. S. 122128); derselbe,Die Einnahmen der apostolischen Kammer unter Johann XXII., 1910 (Vati-kanische Quellen zur päpstlichen Hof- und Finanzverwaltung 13101378, herausg.von der (iörres-Gesellschaft ].), Darstellung S. 20 52. Bei der letzten Besetzungder Abtei (1452) wurde ein commune servitium von 600 Goldgulden auferlegt(S. 14,2832), was ein Jahreseinkommen von 1800 fl. voraussetzt, währendKnno von Gundeltingcn sich im J. 1334 zu einem Servitium von 300 fl. (diesist offenbar die frühere Taxe; vgl. S. 14,25) hatte verpflichten müssen; Göller,Die Einnahmen der apostolischen Kammer unter Johann XXII., Quellen S. 684.Interessant ist ein Vergleich mit den Servitien der Männerklöster des BistumsKonstanz im 14. Jahrb. (Verzeichnis bei K. Bieder, Komische Quellen zurKonstanzer Bistumsgeschichte zur Zeit der Päpste in Avignon, 1908, Ein-leitung S. 64).

') Ich werde Bernhards Schreiben an anderem Ort veröffentlichen.) Khamm, Auctar. p. 62, und Lünig, Teutsches Reichsarchiv XVIII,130;mille florenorum auri in auro Rhenen, septängentos et quinquaginta dn-catoa auri de camera vel cirea constituentium" ; falsch VVGQu. II, 553 f. Nr. 259:1000 rhein. Goldgulden und 75 Kammergolddukaten" (richtig ebd. S. 554Nr. 260:1000 rhein. Gulden"). Nach WGQu. II, 554 Nr. 260 bezahlte PropstBernhard am 16. März 1503 von der Annate der Propstei 475 Dukaten, wasfreilich mit dem gewöhnlichen Ansatz des servitium commune is. oben)nicht stimmt; vgl. übrigens die Randbemerkung der Libri annat. zu WGQu. IT,553 Nr. 259, wornach die ursprüngliche Obligation Bernhards auf Befehl desPapstes kassiert wurde.

') Konfirmationsbulle (Orig.Perg.; Kasz. 20). Albrecht IL bezahlte am24. Mai 1504 als Annate durch Vergleich mit der apostolischen Kammer 332 fl.