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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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V. Kap. Der Fürstpropst. § 13. Besetzimg der Propstei. 449

hat Albrecht allem nach in mein- als vierzigjähriger Regierungüberhaupt nicht empfangen,') ebensowenig Pfalzgraf Heinrich,obwohl derselbe, mehrere Bistümer in seiner Hand vereinigte.-)Auch die Pröpste Ludwig Anton (1689) und Franz Ludwig Pfalzgrafen5 (1694) und Franz Georg von Schönborn (1732) waren trotz der vonihnen bekleideten auswärtigen Prälaturen beim Antritt der Propsteinoch nicht im Besitz der Priesterweihe; die Wahlkapitulation hieltsie an, sie innerhalb Jahresfrist zu empfangen. Ludwig Antonliess sich denn auch am 4. Januar 1694 vier Monate vor

10 seinem Tode zum Priester weihen. 3 ) Auch Franz Georg er-klärte sich dazu freiwillig bereit, weil er diese Forderung fürbillig halte, wollte sich aber auf kein pactum einlassen.

Das kirchliche Zeremoniell bei der Wahl einesPropsts 4 ) war von dein in Ellwangen früher bei der Abiswahl

15 üblichen 5 ) nicht wesentlich verschieden. Die Wahl wurde durchein Votivamt vom 111. Geist mit darauf folgendem HymnusVeniSancte Spiritus" eingeleitet. Hierauf zog der ganze Chor durchden Kreuzgang zum Kapitelssaal, wo der eigentliche Wahlaktunter dem Vorsitz des Dekans in den herkömmlichen Formen (per

20 scrutinium, per compromissum oder quasi per inspirationem) 8 )stattfand. Nachdem eine Wahl zustandegekommen, wurden dieWähler vom übrigen Klerus der Stiftskirche in Prozession in denChor zurück begleitet, der HymnusTe Deum" angestimmt undwährend dessen Absingung der neue Propst, falls er am Ort an-

6 wesend war, auf den Altar gesetzt 7 ) und auf dem Propststuhlinthronisiert, s ) Hei Gelegenheit der Koadjutorswahl vom Jahre1770, die in derselben Weise vor sich ging, erfahren wir, dassauch ein kaiserlicher Gesandter als Wahlkommissär zu er-scheinen pflegte, der in einer eigens zu diesem Zwecke anbe-80 räumten Kapitelssitzung sein Conimissorium vorlegte; dem Wahl-

') Noch 1486 liess er sich abermals auf sieben Jahre vom Empfang derDiakonats- und der Priesterweihe dispensieren; vgl. WVjh. 1908 S. 166 und 195f.

") Dieselbe Dispens für Heinrich usque ad septennium, d. Rom 1513Februar 13; Orig.Perg. in Fasz. 18.

3 ) Khamm, Auctar. p. 94 nr. 263.

4 ) Oben S. 273-275.8 ) 8. 389 f.

°) Vgl. Sägmüller KK. S. 299 ff.

7 ) Oben S. 274; über die Altarsetzung des Pfalzgrafen Heinrich am'> September 1521 Tgl. WVjh. 1884 S. 242 und 1904 S. 310 (V. 69).

8 ) S. 274, 26. 389, 20.

Wort», Geschichtsquellen X. 29

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