448 Zweiter Teil. B. Die Verfassung: des weltlichen Chorherrnstiftg.
schon jetzt gesagt werden zu dürfen, dass der Geist der Wahlenauch in Ellwangen, am mit Sartori zu sprechen, mehr „politisch"als „kanonisch" war. 1 )
Ausser der adeligen Herkunft wurden von dem Kandidatenfür die Propstei dieselben persönlichen Eigenschaften ver- 5langt, welche, die kirchlichen Kanones für die Erlangung derbischöflichen Würde vorschreiben, 2 ) nämlich der Besitz der Priester-weihe und des theologischen oder juristischen Doktorgrads 8 ) unddas zurückgelegte 30. Lebensjahr.') Doch hielt es, namentlichvor dem Tridentinum und für Kandidaten fürstlicher Herkunft, 10nicht schwer, sich von der Kurie Dispens vom defectus ordinisoder aetatis bezw. von beiden zugleich zu erwirken. Albrecht vonRechberg stand erst im 15. Lebensjahr und hatte wohl nur dieTonsur, höchstens die niederen Weihen empfangen, ") als er vonl'ius II. auf die Propstei Ellwangen ernannt wurde; der Papst 15dispensierte ihn deshalb vom defectus aetatis.") Die Priesterweihe
') Jos. von Sartori, Memoiren über die wichtigsten Staats-Materienunserer Zeit. IT (1797), 130—230: „X. Memoire über den ganz politischen Geistder deutschen Bischofswahlen unserer Zeit" (Schilderung der Wonnser Wahlvom J. 1768). Sartori's Urteil wird bestätigt durch die quellenmässige Dar-stellung, die F. Schröder von der Wahl des sächsischen Prinzen ClemensWenzeslaus zum Kurfürsten von Trier gibt (Historisches Jahrbuch XXX[ 1 009], 24—42. 274—286; über die Wahl von dessen Schwester Kunigunde zurÄbtissin von Essen vgl. Schröders Aufsatz in derselben Zeitschrift XXVII [1906],551-560. 729-738). Vgl. auch K. Tb. Heigel, Die Wahl des PrinzenPhilipp Moriz von Bayern zum Bischof von Paderborn und Münster [im .1. 1720],in: Sitzungsberichte der philos. und philol. und der histor. Klasse der k. b. Aka-demie der Wiss. zu München 1899, IL Bd. S. 347—409. Über die Streitfrage,ob es für eine Kirche vorteilhafter sei, einen Herrn von hohem oder niederemStande zu wählen, vgl. Sartori, Staatsrecht § 341—346 (I, II, 88—97).
2 ) Vgl. Sägmüller KR. S. 281 ff.
B ) Christoph von Freiberg wurde 1573 konfirmiert, „obwohl er nicht doctor"(W. Schwarz, Die Nuntiatur-Korrespondenz Kaspar Groppers S. 41 f. Nr. 45).Vom Doktorat wurde bei Bewerbertl fürstlichen Geblüts abgesehen. PropstAnton Ignaz Graf Fugger wurde 1756 vom defectus gradtts doctoratus aus-drücklich dispensiert.
') In der Bestätigtingsbulle für Johann Christoph IV. Adelmann (1674)wird hervorgehoben, dass der Bestätigte „ex parentibus nobilibus et catholicisproereatus ac trigenario maior et in presbyterattis ordine a mitltis annis consti-tutus (existit) omniaque alia requisita habens" (Khamm, Auctar. p. 83 nr. 225;IJinig, Teutsches Reichsarchiv XVHI, 131).
s ) S. 263, 27. 264, 6. 266, 15.
') S. 265,31—40.