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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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V. Kap. Der Fürstpropst. § 13. Besetzung der Propstei. 445

Ministerialadel angehörten, verteilen sieh auf acht Familien, vondenen fünf (Thumb von Neuburg, Hausen, Blarer von Wartensee,.Adelmann von Adelmannsfelden, Wolframsdorf) je einfach, zwei(Eechberg und Westerstetten) je zweifach und eine (Freiberg)5 dreifach vertreten sind. Aus dein Geschlecht der Pfalzgrafen beiRhein sind drei Pröpste hervorgegangen; die übrigen hochadeligenFamilien haben je einen Propst gestellt. Was die Heimat derPröpste betrifft, so gehören sie in ihrer Mehrheit (dreizehn) demschwäbischen Stammesgebiet an; eine Ausnahme machen nur fünf10 Pröpste hochadeliger Herkunft, hei deren Wahl bezw. Ernennungbesondere (iründe den Ausschlag- gaben, sowie der ThüringerHeinrich Christoph von Wofrramsdorf (16871689), der durchpäpstliche Provision ins Stiftskapitel eingetreten war und bereits16 Jahre, die Würde des Dekans bekleidet hatte. 1 )15 Bis gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts wurden die Fürst-

pröpste in der Kegel wie aus dem Sehosse des Stiftskapitels soaus dem Ritterstand genommen ; von den vierzehn ersten Pröpstenmachen in letzterer Beziehung nur Pfalzgral' Heinrich und KardinalOtto Truchsess eine Ausnahme, während die fünf letzten Pröpste2o dem hohen Adel entstammten und mit Ausnahme des GrafenFugger nicht e gremio hervorgingen. Im Laufe der Zeithatte sieh also eine grosse Wandlung vollzogen. In den erstenbeiden Jahrhunderten der Propstei betrachtete sich das EllwangerKapitel nämlich als Spital des gemeinen (niederen) Adels,25 als Herberge des Ritterstands, und suchte um jeden Preis nur

von 6500 fl. verzichten. Sein Nachfolger, der bisherige Koadjutor JohannChristoph I. von Westerstetten, resignierte alsbald nach seiner Be-stätigung als Bischof von Eichstätt. Johann Christoph JII. von Frei-berg, 1065 zum Bischof von Augsburg gewählt, erhielt 1666 vom Fapst dieErlaubnis, die Propstei Ellwangen zur Tilgung der auf dem Hochstift Augsburghaftenden Schulden unter Aufstellung eines (nicht zur Nachfolge berechtigten)Verwesers noch acht Jahre beizubehalten; nach Ablauf derselben resignierte er.Als Anton Ignaz Graf Fugger 1769 Bischof von Regensburg wurde, nahmer 1770 einen Koadjutor an, dem er 1777 die ganze Landesregierung übergabbehielt aber die Propstei nominell bis zu seinem Tode (1787) in der Hand.Vgl. OAEllwangen S. 467 f. und 470. Auch dem Kardinal Otto Truchsess hattedas Kapitel jedoch vergeblich die Annahme eines Koadjutors zugemutet;Bez. III Fol. 334b. 338''. 347". IV Fol. Hb. 47b. 49».

') Khamin, Auctar. p. 85 nr. 226; A. Steinhub er, Geschichte deHKollegium Germanikum Hungarikum in Rom II 2 (1906), 54.