B.
Die Verfassung des weltlichen Chorherrnstifts.
IV. Kapitel.Die Exemtion des Stifts.5 §11. Die räumliche und personale Ausdehnung der Exemtion.Die alte Exemtion des Klosters wurde von Papst Pius II.in der Säkularisationsbulle vom 14. Januar 1460 in ihrem bis-herigen Umfang bestätigt. x ) Kardinal Peter von Augsburgerneuerte als päpstlicher Kommissär am 2. April desselben Jahres10 fliese Bestätigung der Stiftsexemtion 2 ); er verfehlte jedoch nicht,sich gegen eine etwa beabsichtigte Erweiterung der EllwangerExemtion und die dadurch sich ergebende Beeinträchtigung seinerGerechtsame als Ordinarius nachdrücklich zu verwahren. *)
') S. 20, 21—33. Die Stelle lässt eine juristisch genaue Fassung ver-missen (es ist die Rede von exemten „parrochie, benefleia et alia loea"; vor-sichtiger drückt sich Kardinal Peter aus, s. nächste Anni.) und hätte fürdie weitere Ausdehnung der Exemtion eine Handhabe geboten. Doch ist zubeachten, dass der Papst die Exemtionsfrage nur nebenbei, nicht ex professobehandelt und ausdrücklich bemerkt, dass hierin alles beim alten bleiben soll.
8 ) S. 38, 35—40 (der Kardinal spricht nur von exemten „p ersonc ante-dicte ecclesie saneti Viti").
*) S. 40,15—17. Dass der Kardina! nicht gesonnen war, eine Erweiterungder Ellwanger Exemtion zu dulden, zeigt sein Schreiben an den StiftsdekanGeorg vom Stein vom 12. Februar 1402 (Oräg.Pap.; Fasz. 265). Nachdem erschon verlier dem Kapitel „die pfarr und etlich luterung und Ordnung derhalhzemachen antreffent" geschrieben und Antwort empfangen hatte, wurde ihmberichtet, dass im Stift an etlichen Tagen unter der Frühmesse ein Amt zusolcher Zeit und so langsam gesungen werde, dass das Pfarrvolk nicht mehrrechtzeitig in die Pfarrkirche kommen könne (vgl. S. 120,30-40). KardinalPeter protestierte gegen diese „Neuerung" und Schädigung des Stadtpfarrersund kündigte an, dass er, sobald es ihm die Verhältnisse erlauben, persönlichin Ellwangen erscheinen und diese und andere Angelegenheiten ordnenwerde. Von seinen „Erläuterungen und Ordnungen" hat sieh nichts erhalten.