420 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.
An die eigentlichen, vollberechtigten Mönche (teils Priester,teils Laien) 1 ), welche den Kern bildeten und allein kapitelst'äliigwaren, schlössen sich weltliche Diener 2 ), die zur Besorgungder niederen Hausgeschäfte ins Kloster aufgenommen wurden undderen Anwesenheit wohl nicht ohne nachteiligen Einnuss auf die 5klösterliche Disziplin war. In dem Statut von 1352 über die Zahlder Pfründen 8 ) wird auch der Konvers- oder Laienbrüdergedacht, jedoch in einer Weise, die deutlich zeigt, dass es damalssolche nicht gab 1 ). Sie werden auch in der Folgezeit nicht er-wähnt, so dass wir zu der Annahme berechtigt sind, dass das In- iostitut der Konversen in Ellwangen überhaupt keinen Eingang ge-funden hat 5 ).
Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gab es im KlosterEllwangen sodann zwei monachi capellani"), welche die Scelsorgc indem exemten Stiftssprengel besorgten 7 ) und die eigentlichen Mönche im 15Chorgebet unterstützten oder vertraten. Es waren Weltgeistliche 8 ),
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') Von den 6 Mönchen, die zu dem ältesten Bestände des Necr. Elv. gehören, sind zwei sicher Laien (Adelhelinus 1. et munachus, 1. Februar; Grimoldus1. et hnins cenobii monachus, 20. August), jedenfalls auch die übrigen (Sünhcreconversus et monachus, 5. Februar; Sigefridus conversus, 17. März; Geroldusmonachus, IB. Juni). Die „Conversi" sind hier im ursprünglichen Sinne zufassen, d. h. als Mönche, die „bereits erwachsen, nachdem sie längere oderkürzere Zeit inmitten der Welt zugebracht hatten, in den Ordensstand traten"(<|iii c saeculo conversi sunt, ad vitara monasticam), im Unterschied von den„nblati"; Heimbucher, (Irden und Kongregationen 1,2(19. So erklärt essich, dass auch der Priestermönch Heinrich als „conversus" bezeichnet wird(oben S. 419 1 ).
'■>) S. 5,13 (Knechte und Mägde des Kellers). In den „Sparungen" des15. Jahrb. (z. B. 1454) wird angeordnet, dass alle entbehrlichen „Leute" abge-schafft werden sollen.
3 ) Oben S. 418.
4 ) „Oh wir Converzbru de r zu uns nemen wolten", so sollendiese in die Zahl der eigentlichen Klosterpfründen nicht mit eingerechnet werden.
5 ) Über das Institut der conversi = Laienbrüder, das bei den Zisterzienserneine mustergültige Organisation erfuhr, vgl. Heimbucher I, 268—271 unddie dort angeführte Monographie von EberhardH offmann (1905); A. M e 111 e rin: „Besondere Beilage zum Staatsanzeiger für Württemberg" 1908 Nr. 10/11(S. 156—171).
6 ) S. 36, 14—16; vgl. auch S. 352.
7 ) S. 5, 19-21; vgl. auch S. 379.
*) Die 1383 in die Maria Magdalenenkapelle gestiftete Pfründe wurdevon Abt, Dekan und Konvent erstmals dem Dietrich Herbst, dem Sohne derStifter, in folgender Weise verliehen: wir „haben in zu uns genomen in