III. Kap. Der Konvent. § 10. Die übrige monastische Familie. 419
Klosters der Weihegrad angegeben; 1 ) da jedoch die Eintragungennur einen geringen Bruchteil der verstorbenen Klosterangehörigenunifassen, lässt sich daraus kein Schluss auf das Verhältnis dereinzelnen Weihestufen ableiten. Dass von den letzten Mönchen5 nicht viel mehr als die Hälfte (fünf bis sechs) im Besitz derPriesterweihe waren, 2 ) und dass die Ablegung der Profess nichtmehr allgemeine Übung war, ;i ) haben wir bereits gesehen.
4. Noch weniger ergiebig sind die Quellen betreffs derwissenschaftlichen Ausbildung der Ellwanger Kon-
10 ventualen. Diejenigen, welche jung ins Kloster eintraten — unddies wird in der zweiten Hälfte des Mittelalters die Regel gewesensein —, besuchten ohne Zweifel die von jeher bestehendelateinische K 1 o s t e r s c h u 1 e.') Da diese in der inRede stehenden Periode sicher nicht imstande war, ihren Schülern
15 eine für den geistlichen Stand genügende Ausbildung zu vermitteln,so werden die Novizen noch einige Zeit auswärtige Schulen und— namentlich im letzten Jahrhundert des Klosters — auch Hoch-schulen besucht haben. So begegnet unter den letzten Mönchenwenigstens einer, der einen akademischen Grad besitzt: Beringer
20 von Berlichingen, Lehrer der geistlichen Rechte. 5 )
§ 10. Die übrige monastische Familie.
Fassen wir zum Schluss auch einige Gruppen ins Auge, auswelchen die klösterliche Familie im weitern Sinne sichzusammensetzte!
') „Heinricus presbiter et conversus" 26. Juni (Eintrag des 12. oder 13. Jahrb..);diesem einzigen Priester stehen unter den ältesten Einträgen 4 oder B Laien-lnöncbe gegenüber. Die übrigen Eintragungen von Priestern (19. Januar, 18. März,5. September und 25. Dezember) gehören einer wesentlich späteren Zeit (14. Jahrb.)an; die an zweiter Stelle erwähnte bietet ein genaues Datum (1306).
'-) S. 350, 31-34 (zu S. 11, 7—8).
3 ) S. 0, 21-24 mit Anmerkung.
4 ) Über dieselbe ist der nächste Paragraph zu vergleichen. „Jungherren(die Priester werden sollen)" und Novizen werden öfters erwähnt, z. B. 1352(s. vorige Seite) und 1384 (S. 297'). Die „Innovatio conventus" (1454) bemerkt:„Item seniores inducant iuniorcs et domicellos ad diseiplinas et pro ipso-rum excessibus eos corripiant et abbati seu decano denuncient. — Item iunioreset domicelli senioribus reverentiam et honorem debitum exhibeant et in Omnibuslicitis et honestis eis obediaut". Vgl. das oben S. 352 über den Novizen Georgvon Schwabsberg Mitgeteilte.
3 ) üben S. 351. Auf welcher Universität derselbe sich die Doktorwürdeerworben bat, ist nicht bekannt.