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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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410 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.

nehmen, der nicht edel ist. 1 ) Und die zweite, 25 Jahrespäter abgefasste Beschreibung des Gotteshauses erklärt gar, das-selbe seidarauf gestiftet, dass man keinen Mönchdarin nimmt, er sei denn edel und vom Adel geboren." 2 )Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, an der Hand der 5bisher erschlossenen Quellen die Richtigkeit obiger Behauptungenzu prüfen; dabei soll im Anscbluss an die Arbeiten AloisSchulte's und seiner Schüler 3 ) der wesentliche tiefgreifendeUnterschied, der innerhalb des Adels /wischen Freien (Freiherrn,({raten, Fürsten) einerseits und Unfrei en (Min isterialen) anderer- 10seits obwaltet, gebührende Berücksichtigung tinden. Es handelt sichalso um zwei Fragen: 1. war Ellwangen ein exklusiv adeligesKloster? und 2. war es jemals ein freiherrliches Kloster (im SinneSchulte's)?

Bereits früher wurde nachgewiesen, dass sämtliche uns nach 16ihrer Herkunft bekannten Ellwanger Abte bis /.um Ende derS ta u fenzeit frei en o d e r fr (^herrlichen I 1 ' aru i 1 i e n angehörthaben.') Ein Schluss hierauf auf die Stan des Verhältnissedes Konvents entbehrt der Stringenz, weil in jener Zeit dieAbte wohl /um grösseren Teil von den Kaisern oder Königen frei 20ernannt wurden und deshalb vielfach nicht aus der Mitte des

') S. 4, 3334; vgl. S. 6, 3132.

-i S. 8, 1521; vgl. S. 9, 18 und 9, 2910, 13.

3 ) A. Schulte., über fireiherrliche Klöster inBaden (Reichenau, Wald-kirch und Säckingen) in: Pestprogramm Sr. Kgl. Hoheit Grossherzog Friedrichzur Feier des 70. Geburtstags dargebracht von der Albrecht-Ludwigs-Universitätzu Freiburg 1896; derselbe, Die Standesverhältnisse der Minnesänger, in: Zeit-schrift für deutsches Altertum XXX1X(1895), 185 ff.; (liier werden Zürich, St Gall enund Einsiedeln als freiherrliche Klöster nachgewiesen); derselbe, War Werdenein freiherrliches Kloster? in: Westdeutsche Zeitschrift XXV (1906), 178191;YV. Eisky, Die Domkapitel der geistlichen Kurfürsten in ihrer persönlichenZusammensetzung (1906); Job. Simon, Stand und Herkunft der Bischöfe derMainzer Kirchenprovinz (1908). Weitere, von Schulte angeregte Untersuchungenüber die Standesverbältnisse niederrheinischer und westfälischer Frauenklöster,Kollegiat- und Kanonissenstifter waren mir nicht zugänglich. Hie Bestimmungendes kirchlichen und weltlichen Rechts über die Ausschliessung unfreier von derOrdination hat Simon a. a. 0. s. 15 zusammengestellt. Die meisten früherenArbeiten (so noch Lenze, Das Augsburger Domkapitel S. 3) haben nur nach derZahl der adeligen Mitglieder des betreffenden Dom- oder Stiftskapitels u. b. w.gefragt, ohne die zwei Klassen des Adels auseinanderzuhalten.«) S. 390 f.