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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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403
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III. Kap. Der Konvent. § 8. Konventsämter. 403

im Anfang des 9. Jalirliundcrts nachweisbare Kustos 1 ) verwahrtdie Kelche, Reliquien, Ornamente und rüstet alles zu, was zumGottesdienst, insbesondere zur Messfeier nötig ist (Lichter, Mess-wein, Hostien). 2 ) Da ihm auch das Konventssiegel anvertraut

6 war, :! ) darf man in ihm gewissermaßen den Archivar des Klosterserblicken. Auch ihm stellt eine eigene Behausung zur Verfügung. 4 )Der Kantor (Sangmeister), von dem wir erstmals im letztenViertel des 13. Jahrhunderts erfahren, 5 ) hatte wohl auch in Ell-wangen wie in andern Benediktinerklösterndie Obliegenheiten

10 eines Chordirigenten, Zeremoniars und Bibliothekars zu bewälti-gen;" 0 ) schon 1'295 war sein Amt mit eigenen Einkünften ver-bunden.

Das in der ersten Hälfte des 13. Jalirliundcrts einmal bezeugteAmt des magister operis*) ist wohl identisch mit dem in der

15 Sparung von 1445 zu denkleinen Ämtern" gezählten und sonstnirgends erwähntenKirchenamt." Der magister operis (zudeutschBaumeister") verwaltete die Kirchenfabrik oder das Bau-amt der Klosterkirche, für das jedenfalls bestimmte Einkünfte

') Vita Hariolrt cap. 7 (Oicfel p. 11,15):frater (irimoldns, aistos basi-liee liuius existens;" WTJB. 11,41 f. (1157):Diepoldus custos;" dieselbePersönlichkeit begegnet alsedituus" in einer ziemlich gleichzeitigen Urkunde(um 1150"): WTJB. III, 472. Ferner: a. a. 0. III, 120 (1221) und 259 (1229).

'-') Vgl. Schäfer, Kanonissenstifter S. 170f.; Egger, Cluniazenser-Klöster S. 202t'.

a ) Vgl. Schäfer a. a. 0.; Ringholz, Stift Einsiedeln I, 126 (Statutvom ,1. 1H14). Für Ellwangen ist, aus den späteren Verhältnissen (vgl. S. 125zu Stat. Petri cap. 50) ein Rttckschluss auf die frühere Zeit statthaft.

4 ) Vgl. oben S. 402 4 .

") WTJB. IX, 100 (1286). X, 320 (1295); oben S. 6, 6.

') ESgger, Cluniazenser-Klöster S. 203f. Da das Amt des Scholasti-kus in Ellwangen bis 1460 nicht bezeugt ist (der als Zeuge in der UrkundeAbt Konrads 1274 [WUB. VII, 328] auftretende magister Heinricus scolasticusdictus de Munningen gehört offenbar nach Kaisheim), so hatte er wohl auchdessen Funktionen (Aufsicht über die Klosferschule ; über diese B. unten S. 421 f.);diese Verbindung kann nicht auffallen, da die Klosterschule nicht zuletzt um deslateinischen Kirchengesangs willen unterhalten wurde. Dass für die horaccanonicae und das Konventsamt der Wochenturnus eingeführt war, zeigen dieIMormsatzungon des Jahres 1454 (Reformation Peters und Innovatio), durchdie Dechant, Sänger und Wochner (cantor et eh d omadarius) ermahntwerden,im Chor die ersten und letzten zu sein."

')Wunnehardo magistro operis" in einer Urkunde von 1229: WUB.III, 259.