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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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401
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III. Kap. Der Konvent. § 8. Konventsämter. 401

Annäherung an die Verfassung der weltlichen Kollegiatstifteerblicken. ')

Dass der Dekan in Ellwangen von Abt und Konvent gemeinsamgewählt wurde, baben wir bereits im vorigen Paragraphen erfahren;dortselbst ist auch schon sein Verhältnis zum Abt und seine Juris-

5 diktion über den Konvent zur Darstellung gekommen.

über die Ernennung bezvv. Wahl der übrigen Kon-ventsbeamten geben die bis jetzt bekannten Ellwanger Quellenkeinen Aufschluss. Die Entwicklung wird hier dieselbe gewesen seinwie in anderen Reichsabteien, wo zunächst der Ordensregel gemäss

10 der Abt die Beamten frei ernannte, aber nach und nach der Konventeinen Einfluss gewann,der sich schliesslich bis zum selbständigenBesetzungs-(Wahl-)Recht steigerte." 2 ) Im letzten Jahrhundertvollends wurden die meisten Klosterämter, vor allem die einträg-licheren, an den Meistbietenden verkauft. 3 ) Aus diesem Brauche,

10 der zunächst für den gänzlichen Verfall der Klosterzucht bedeutsamist, darf man gewiss auch den Schluss ziehen, dass ein grosser Teilder allzu zahlreichen Konventsämter infolge der veränderten wirtschaft-lichen Verhältnisse längst zur völligen Bedeutungslosigkeit herabge-sunken war und die entbehrlich gewordenen Ämter nur deshalb beibe-

20 halten wurden, weil sie ihren Inhabern zu der gewöhnlichenHerren-pfründe" eine mehr oder weniger ansehnliche Zulage gewährten. 4 )Der Dekanei stand das Amt des Kellers an Bedeutung amnächsten; in der Sparung vom 23. März 1435 6 ) wird es sogar als

') Das adelige, aber weder exerate noch gefiirstete Kloster Coraburg behieltseinen Prior bis zur Umwandlung; H. Müllerin Wtirtt. Jahrb. 1901 S. 18.

'') Pöschl, Bischofsgut 11, 42.

«) Vgl. S. H01-.

4 ) Übrigens war die Zahl der Ämter in der letzten Zeit des Klostersjedenfalls öfter ebensogross als die Zahl der vollberechtigten Konventualen, sodass jeder wenigstens ein Amt erhalten konnte (ausgenommen die Zeit derSparungen," durch welche die Entbehrlichkeit der meisten Ämter am bestenillustriert wird). Ähnlich sah es auch in andern Klöstern aus; in Keichenauz. B. finden wir mehrfach zwei oder drei Ämter in der Hand eines Konven-tualen vereinigt (Krieger, Topograph. Wörterbuch des Grossh. Baden II, 550);in St. Gallen verwaltete nach der Wahl des Abts Heinrich von Gundelfingen(1412) der einzige noch vorhandene Konventuale sämtliche Konventsämter(Belege s. S. 274,11 und 307,39). So begreift man es, dass der päpstliche Nuntiusund Visitator Carafa sich im .T. 1627 veranlasst sah, in Fulda sämtlicheKlosterämter (ausgenommen das des Dekans) zu suspendieren (Richter,Statuta eccl. Fuld. p. 22, Kap. 32).

») Vgl. S. 312.

Wtirtt. Ocsohichtaqucllon X. 26