392 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.
Edelfreien (später Freiherren) von Gundelfingen (Hohen-gundelfingen) OA. Münsingen entstammt sein. ] ) Sein NachfolgerAlb recht IV. Hack von Wo 11 st ein (1367—1400) gehörteeiner ursprünglich edelfreien, damals aber bereits auf die Stufeder Ministerialen herabgesunkenen Familie an. 2 ) Ahnlich verhält
') Kuno von Gundelfingen (er wird in den Urkunden und imChron. Elv. nie als „baro," Freiherr, bezeichnet und führte im Abtssiegel keinFamilienwappen; letzten« nach gütiger Mitteilung des Herrn Archivdirektors Dr. vonSehneider) wird von P. Stalin (OAEUwangen S. 4(52) und von Alherti (Württ.Adels- und Wappenbuch 8. 297) mit Bestimmtheit, aber ohne Angabe des Grundesder noch nicht genügend erforschten Familie der Edelfreien von Gundelfingenbayer. BA. Lauingen, von der ein zu Beginn des 14. Jährt), ausgestorbenerZweig sich nach der Burg Meilenstein bei Heidenheim nannte, zugerechnet;von Kindler-Knobloch (Oberbadisches Geschlechterbuch [,492) zählt ihn zuden bekannteren Freiherrn von Gundelfingen OA. Münsingen, kann ihn aber vorerstin die sehr lückenhafte, Stammtafel dieses Geschlechtes (ebd. S. 491) nicht einreihen.Ich stimme Letzterem bei aus folgenden Gründen. 1. Zur Zeit Abt Kunos begegnenim Kloster bezw. in nahen Beziehungen zu ihm drei Glieder der FamilieGundelfingen: ein Kustos Schwicker von G. (J, 1367), ein Bitter Schwigger von G.CT. 1335; OAEUwangen S. 447 f.) und ein Bühlertanner Pfarrrektor Kuno von G.(oben S. 298,18); die Vornamen Kuno und Schwigger sind aber in derMUnsinger Familie dieses Namens sehr häufig (vgl. von Kindler-Knobloch a. a. 0.S. 490 ff.). 2. Abt Kuno erhielt 1342 von den beiden Grafen Ulrich von Helfen-stein auf Lebenszeit das Hecht, in ihrem Wildbann zwischen Pfingsten undSt. Michelstag 2 Hirsche zu jagen (OAEUwangen S. 462); dem Grafen Ulrichvon Helfenstein übertrug Kaiser Karl IV. 1360 — ohne Zweifel auf Bitten AbtKunos — die Vogtei über das Kloster Ellwängen (a. a. 0, S. 445). Nun aberwaren die Familien Höllenstein und Hohengundelfingeu nahe verwandt. Dazuklimmt, dass die württembergischen Gundelfinger in der ersten Hälfte des14. Jahrb. gewöhnlich als „Herren," noch nicht als „Freiherren" bezeichnetwerden. Bruse hius (1. c.) und K ha in m (Auctar. p. 38 und 44) nennen AbtKuno ausdrücklich „Baro [bezw. Liber haro] de Gundelfingen," letzterer über-dies „ex matre nobilis de Rechberg." Die Angabe über die Mutter mag, wiezahlreiche ähnliche Behauptungen in der Literatur des 15.—18. Jahrb., aufErfindung beruhen. Die Nachricht über seine Abstammung väterlicherseits aberscheinen Khamm und Bruschius (bezw. ihre Gewährsmänner) einer unanfecht-baren Quelle, dein Grabdenkmal des Abts, entnommen zu haben; wenigstensschreibt Khamm (p. 44 nr. 99): Kuno sei in der westlichen Vorhalle der .Stifts-kirche vor dem äussersten Altar begraben, „ubi insignia haronum deGundelfingen etiamnum complete speetantur." Von dem sehrstark vergangenen Grabstein ist heute noch ein Teil der Inschrift lesbar(OAEUwangen S. 391); das Wappen ist leider nicht mehr festzustellen.
a ) von Alherti S. 261; OAAalen S. 151—153; Bruschius (1. c. -darnach Khamm, Auctar. p. 44 nr. 102): „Albertus llaa.ok ingenuus dictus."Das Chron. Elv. zum .1. 1351 (Giefel p. 42) bezeichnet die Hacken (von Wöll-stein) als „domini nobile«."
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