390 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.
dem 14. Jahrhundert die Altar Setzung gesellte, 1 ) und dieObedienzerklärung des Konvents an.
Alsdann war durch eine Abordnung unter Vorlegung desWahlprotokolls 2 ) die päpstliche Konfirmation zu erbitten; nachderen Erlangung konnte die Abts weihe vor sieh gehen, diewohl nieist durch den Bischof von Augsburg in Augsburg 8 ) (bezw.Dillingen) oder Ellwangen vorgenommen wurde; im Anschluss andieselbe wurde die Inthronisation (Altarsetzung) und Obedienz-erklärung wiederholt.
§ 6. Stand. Weihegrad. Ordensprofess. l0
Diejenigen Äbte, welche die Abtei Ellwangen nur alsKommende innehatten, wie die Mainzer Erzbischöfe Liutb ert undHatto und Bischof Hartbert von Chur, 4 ) waren sicher freiherr-lichen Standes, 6 ) nicht minder diejenigen Abte, die durchkönigliche Gunst auf Bischofsstühle befördert wurden, wie die 15späteren Augsburger Bischöfe Adalbero (als Abt von Ellwangenfreilieh nicht gesichert) und (! ebb ard ;' ; ) dasselbe darf man vonden aus dem freiherrlichen Kloster Fulda berufenen Äbten Otbert(gest. 1035) und Rieh ard (1035—1039) annehmen. 7 ) Abt Reginger(1061—1076) 8 ) wird als Blutsverwandter des Kölner Erzbischofs 20
') Vgl. oben S. 274.
2 ) Folgt aus der Narratio der Konfirmationsbullcn, so ■/.. K. wenn es 1258heisst: „Signiflcarnnt nobis dilecti filii . . decanus et conventus monasteriiElwacensis....."
3 ) So 1453 (Johann von Httrnheim) nach Mülichs Chronik (oben S. 348, 13).
4 ) Die Persönlichkeit dos „Hartmannus episcopus et abbas nostre congre-gationis," dessen Todestag das Necrol. Elv. zum 1(>. Januar verzeichnet, istnoch nnermittelt.
'■•) Vgl. Joh. Simon, Stand und Herkunft der Bischöfe der MainzerKirchenprovinz S. 8. Zu den Klöstern, aus denen gern Äbte und Mönche aufbischöfliche Stühle erhoben wurden, zählt in der Mainzer Kirchenprovinz auchEllwangen (Simon a. a. 0. S. 98). Zu der hier angeschnittenen Krage vgl.auch % 9.
r ') Bischof Adalbero 887-010; Bischof Gebhard 996—999; vgl. OAE11-wangen S. 400; Simon a. a. 0. S. 45 f. War der königliche ErzkanzlerGrimold (gest. 18. Juni 872) auch Abt von Ellwangen, wie ich mit Bossert(Blätter für württ. Kirchengeschichte XII [1889], 142-144; vgl. OAEllwangenS. 459 f.) annehme, so ist auch er den freiherrlichen Äbten beizuzählen.
7 ) Vgl. oben S. 383".
8 ) Vita Annonis archiep. Colon. I. 1 c. 38 [oben S. 378, 28]: „beati Ai......üs
consanguineus".