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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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388 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.

zu beflecken und der am Tage seiner Konsekration eingegangenenVerpflichtung zu genügen, den Nikolaus Sporer, Priester des Bis-tums Würzburg, zu seinem Stellvertreter, tun die Gräber derApostel zu besuchen und in ihrer Kirchesex Hononinos" darzu-bringen und alles das zu tun, was er selbst tun würde, wenn er 5in eigener Person in Rom anwesend wäre.')

Mit Rücksicht auf die Exemtion des Klosters wurde einigenÄbten Kuno (II.) von Gundellingen 1334 Mai 11,*) SiegfriedGerlacher 1400 und Johann (I.) von Holzingen 1428 ;i ) aus-drücklich die Erlaubnis erteilt, sieb von einem beliebigen 10Bischof die Benediktion erteilen zu lassen und in seineHand den Treueid gegen den Papst abzulegen.

Seit dem 13. Jahrhundert genossen die Ellwanger Äbte dasPrivileg, sieb bei gewissen kirchlichen Funktionen der Mitra,*)

') Not.Instr. <les Johannes dictue Snabel, Klerikers der Diözese Main/.(Orig.Perg. in Fasz. 87). /engen: Ernfrid, erwählter Aht von Comburg,Heinrich Tohler baccalariua in decretis, Priester der Diözese Augsburg, Johannvon Vellberg Ritter und andere.

-) Rie/.ler [oben S. 386 3 ] S. 565 Nr. 1656.

") OAEllwangen S. 445.

') Die Mitra (so und nicht Inful lautet bis heute die offizielleBezeichnung) erscheint als pontifikaler Kopfschmuck in Rom erst um die Mittedes 10. Jahrb.., ausserhalb Roms erst um das .1. 1000 und wird erst in derzweiten Hälfte des 12. Jahrb.. ein fester Restandteil der bisehöflichen Kleidung;vgl. .1. Braun, Liturgische Gewandung S. 432 452. Äbten, besondersexemten, wird der usus mitrae nach und nach seit der zweiten Hälfte des11. Jahrh. jedenfalls meist auf Ansuchen und zunächst nur als per-sönliches Privileg mit eingeschränktem Benutzungsrecht verliehen(Braun a. a. 0. S. 453 ff.), /um Vergleich seien einige exemte Klöster angeführt:St. Moritz (reguliertes Chorherrnstift) im Kanton Wallis erhielt die Pontifikalienfür immer 1196, St. Gallen 1271 (als persönliches Privileg schon 1197Braun a. a. 0. S. 453 und 1212 zugleich mit der Exemtion), Kempten(erscheint 1241 mit Ellwangen unter den exemten Klöstern) 1238; die Beleges. im KL. oder KHL. Andere ansehnliche Klöster wurden erst viel späterdurch die Verleihung der Pontifikalien ausgezeichnet, z. B. St. Ulrich und Afrain Augsburg 1410 (Mon. Bo. 22, 403; Bestätigung vom J. 1485 ebd. p. 585),Lorch 1440 (vom Gegenpapst Felix V. : Rothenhäusler, Abteien und StifteS. 106), Heiligkreuz in Donauwört 1452 (Steichele, Bist. Augsburg 111, 857),Zwiefalten und Alpirsbach 1459 (oben S. 343'), Weingarten (nach KL. XII, 1267)erst unter Abt Gerwig Blarer (152067).De usu pontificalium pro abbatibus0. Cist." handelt Trübe in StudMittBenCist. XXIII, 316. 260-277; diePraxis ist heute wie früher keine einheitliche und istex indultis Npecialibus"zu bestimmen.