384 /weiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.
1122 noch eingeräumten Rechte der Präsenz and der Entscheidungbei zwistigen Wahlen verloren. 1 ) Grössere Selbständigkeit erlangtedas Kloster Ellwangen im Jahre 1152 durch König Friedrich [.,der ck in den Königsschutz aufnahm und ihm die Immunität unddie Freiheit der Abteien Fulda und Rcichenau verlieh.-) Seit 5Anfang des 12. Jahrhunderts endlich zählen die Ellwanger Äbtezu den Reichsfürsten; erstmals wird Kuno I. in einer UrkundeFriedrichs II. vom Jahre 1215 als prineeps bezeichnet. 8 ) Seitdieser Zeit nennen sich die Fürstäbte, die gleichzeitig auch in dieStellung exemter Prälaten eingerückt waren, „von Gottes ioGnaden." 4 ) Ihren äusseren Ausdruck rindet ihre politischeRangerhöhung auch darin, dass sie ein ausserhalb der Stadt Ell-wangen in ziemlicher Entfernung vom Kloster gelegenes Schlossbewohnen. B )
Die vom Reiche fliessenden Würden, Ehren und Regalien 15empfingen die Äbte von Kaiser oder Reich.") Die Investitur mitdenselben erfolgte ursprünglich am Königshofe nach abgelegtemTreu- und Homagialeid, und zwar wurde sie seit dem WormserKonkordat mit Zepter und Kuss vorgenommen. 7 ) Seit der zweiten
') Vgl. Brennich, Besetzung derBeichsabteien 1138—1209, S. 107 bis 180.Dir Wahl des Abts Adalbertl. von Ürsin-Bonsberg (1186[?]-1173), der
im Kloster üttobeuren l'rofess gemacht hatte (über ihn werde icli demnächst imSchwab. Archiv handeln), ist wohl noch durch königlichen Einflnss herbeigeführtworden; über Eonrads III. Stellung zu den Beichsabteien vgl. Brennich a. a. 0.S. 108 -117.
*) WUB. II. 85f.
■') a. ii.(). III, 32. Vgl. OAEllwangen S. 438 f. Abt Kuno tritt auch1219 als Zeuge in der Reihe der geistlichen Reichsfürsten auf (WUB. III, 87).
') Kuno I. nennt sich im J. 121(1 ..Hei gratia Elwagensis abbas" la. a. 0.III, 53).
•'■) S. 5,9—10. 9,5 6. 18,12—15. Die Erbauung des Schlossesob Ellwangen wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dem Abt Kuno I. zu-geschrieben (Vogel mann, Aus Ellwangens Vergangenheit S. 107; OAEllwangenS. -117). Dass Abt Ekkehard am 20. Februar und 22. April 1283 auf SchlossTannenburg urkundet (WUB. VIII, H83 und 392), wird sich dadurch erklären,dass das am 25. Oktober 1279 zerstörte Schloss Ellwangen (Giefel p. 21. 38. 05)im .1. 1283 noch nicht wiederaufgebaut war.
") S. 69, 7-25.
'') Vgl. Brennich, Besetzung der Reichsabteien S. 94—101. Beispiel:die am 2. August 1335 erfolgte Investitur Abt Kunos IL durch Ludwig denBayern (OAEUwangen S. 441f.), wobei neben dem Zepter auch der Ring alsLehenssymbol in Anwendung kam; vgl. R. Borger, Die Belehnungen derdeutschen geistlichen Fürsten (1901 = Leipziger Studien aus dem Gebiet der