I. Kap. I>ie Exemtion. § 2, Ihr Ursprung. 377
die zweifellos vom Kloster auf eigenem Grund und Boden errichtetworden war und wohl auch durch Klostergeistliche versehen wurde. 1 )Nach Ablauf von kaum 3 Jahrhunderten war die inzwischen zueinem selbständigen Gemeinwesen herangewachsene bürgerliche
5 Niederlassung im Besitz einer in ihrem Bezirk (südlich des Klosters)gelegenen eigenen Pfarrkirche zur hl. Maria, welche sich aufder Stelle der heutigen zweiten Stadtpfarrkirche auf Grund undBoden des Klosters, aber wohl nicht ohne namhafte Stiftungen ausden Kreisen der Bürgerschaft, erhoben hatte. -) Auf diese städtische
10 Pfarrkirche machte! der Bischof von Augsburg seine Diözesanrechtegeltend; von ihm hing das „altare" ab, d. h. er verlieh die curaaniinarum, die Befugnis zur Predigt und Sakramentsspendung.Dem Abt verblieb nur die „ecelesia," d. h. gewisse Nutzungsrechteund die Präsentation des Stadtpfarrers, 1 '') bis die Pfarrkirche um
Gegensatz zwischen dein ältesten Klösterlein und dem neuen Kloster (samtKirche), nicht zwischen Mönchschor und Schiff desselben Kirchengebäudes aus-gedrückt ist. Was die Lage des ursprünglichen Klosterbaus betrifft, so wirdVogelmanns Konjektur (a. a. <>. S. 62): ..in colle quo" für „in valle quo"das Richtige treffen.
') Noch 1170 gestattete der Bischof von Würzburg die Versehung derPfarrei Stimpfach durch den Propst von Zell (Jagstzell), also durch einen Kon-ventualen des Klosters Ellwangen (WUB. 11, 157).
') Einer der ältesten Einträge des Calendarium Elvac. (erste Hälfte des12. Jahrh.) verzeichnet zum 26. April: „Dedicatio ad sanetam Mariam in meri-diana parte monasterii" (vgl. iS. 278 s ). Nach reiflicher Überlegung glaube ich,mich jetzt bestimmt: für die im Text gegebene Auffassung der Stelle aussprechenund auch die Beziehung auf die unweit des Klosters gelegene ältere Leutkirche(ad sanetam Mariam?) ablehnen zu dürfen. Was wir über die Entwicklungder Stadt Ellwangen bis zum 13. Jahrh. wissen (vgl. besonders Annal. Elw.zu den .1. 1182 und 1201 Giefel p. 15,42 und 16,8 — und WUB. 111,
259f. [1229]), stellt dem nicht im Wege. Dafür spricht, aber entschieden die1259 endgültig erfolgte Inkorporation der bisher bischöflichen Pfarrkirche zu Ell-wangen an dns dortige Kloster (s. die zweitnächste Anm.), ein Ereignis, dem sicherlicheine längere, nicht immer friedliche Entwicklung vorausgegangen ist. Die jetzige,untw Abt, Johann von Holzingen erbaute Pfarrkirche hatte bereits eine Vorgängerin .denn nach dem in § 3 zu erwähnenden Spruchbrief vom .1. 1472 wurden damalszwei „Kirchweihen in der Pfarr" gefeiert, und zwar die „rechte kirchwyhin" (wieausdrücklich bemerkt wird) am Sonntag nach Pantaleon (s. oben S. 280, 5—6).I'er Tag der anderen Kirchweihe (Gedächtnistag der dedicatio der ersten Pfarr-kirche) wird in der genannten Quelle leider nicht mitgeteilt; vermutlieh wares der 26. April (Calendar. Elv.). Die alte Pfarrkirche mag dem grossen Stadt-brand vom 10. August 1433 (Chron. Elvac. bei (üefel p. 47, 38—39) zum Opfergefallen sein.
*) Über die rechtliche Stellung der klösterlichen Eigenkirchen und dieUnterscheidung von „ecelesia" und „altare" vgl. Hüfner, Exemtion S. 51 ff.