362 Erstur Teil. VI. Kap. Würdigung der Umwandlung.
Anlass dazu gibt der Umstand, der uns nicht wundernehmendarf, dass bald auch die Sage sich des .Stoffes bemächtigt hat.Nocli ein ziemlich harmloser Klosterroman ist es, wenn Ordens-schriftsteller des 17. Jahrhunderts zu erzählen wissen, dass vomTag' der Säkularisation an das Ol, das vordem aus dem (Irabe der 5Stiftsheiligen floss, zu flicssen aufgehört habe. J )
Schlimmer ist es, dass die Sage bald die Tatsachen selbstnicht wenig entstellt und insbesondere die Tätigkeit desK a r d i n a 1 s in ein höchst ungünstiges Licht gesetzt hat. DenNiederschlag dessen, was Phantasie", und Tendenz im Lauf 10eines Jahrhunderts ersonnen, bietet die 1564—67 verfassteZimmerische Chronik, 2 ) deren Skandalsucht und geschicht-liche Unzuverlässigkeit zur Genüge bekannt ist. Ihr Verfassererzählt, er habe vor Jahren beim Wein einen grossen Feder-hansen hören reden und quodlibetiren, „der sich seiner erfarnus 16und alters halb auch etwas sein bedauchte, gleichwol sein kirnstganz gering was." Der meinte, dass ein jeder in dein Stand,darin er geboren und von Gott geordnet, bleiben und nicht daraussich zu erheben trachten sollte, „dann do wer kain glück, es hett
auch kain bestand.....Und damit er seinem arguiren seines 20
erachtens dester mer ansehens schöpfe, do brachte er etliche clösterin deutschen landen herfür, die weren von anfang münchsclöstergewest und ander der rege] gestift worden; dessen heften sie sichnit benügen lassen, heften sovil pratticirt, das sie canonici oderweltlich laienbriester worden. So bald das beschehen, wer iren 25verderben, auch ainstails iren entlicher abgang darauf gefolgt." Er
') Carol. Stengel (AbtvonAnhausen),Herum Augustan. Vindel.Commen-tarius pars II c. 59 nr. 12 (Ingolstadt 1647, p. 242): „Ab ipso autem die trans-lationis ab online, Saneti qui in crypta sub Choro iacent sepulti [die 17 Stifts-heiligen, die sofort aufgezählt werden], de quorum sepulchris oleum effluxit,tunc temporis emanare cessavit." Nach Stengel erzählt die Sache auch Francis-cus Petrus, Suevia ecclesiastica (Augsburg 1699) p. 311. In dem Reliqnien-verzeichnis der Stiftskirehe aus dem 12. Jahrh. (Kgl. Landesbibliothek in Stutt-gart, Cod. bibl. Fol. 65 Blatt 1) bemerkt zu der Stelle: „Ibi [in der Krypta]condita sunt corpora sanetorum marryrmn Quarti et Quinti et sanetorum Gemi-norum" eine Hand des 15. Jahrh. mit Zeighand über Qninti: „ubi oleumemanat."
-) Zimmerische Chronik Lsg. von K. A. Barack, 2. Aufl. 4 Bde. 1881—82;die Stelle findet sich im III. Bd., S. 214,8—215,11. Der Herausgeber über-schätzt (IV, 320 f.) wohl den Wert der Chronik als Geschichtsquelle; ihreBedeutung in kulturgeschichtlicher Hinsicht bleibt unangetastet.