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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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Würdigung des Verhaltens des Kardinals Peter. 361

tinerorden die Umwandlung des Klosters in ein weltliches Stiftnicht mehr rückgängig zu machen. Auch von seiten der römischenKurie wurde sie bald als fertige Tatsache hingenommen und still-schweigend anerkannt.')

5 Eine a u s d r ii c k 1 i c h e Best ä t i g u n g d c r S ä k u-

larisation erfolgte am 18. Juni 1502 durch Papst Ale-xander VI. auf liitten des Propsts Albrecht I. und des Stifts-kapitels. 8 ) Aus welchen Gründen sie erbeten wurde, gibt dieSupplik nicht an; das Gesuch scheint hauptsächlich den Zweck

10 gehabt zu haben, im Hinblick auf die angesichts der schwerenKrankheit Albrechts bald zu erwartende Erledigung der Propsteidas freie Wahlrecht des Kapitels gegen päpstliche Provisionensicherzustellen. ;1 ) Auf eine dem Stift von Seiten des Benediktiner-ordens drohende Gefahr wird mit keiner Silbe Bezug genommen;

15 wir gehen auch gewiss nicht fehl mit der Annahme, dass einesolche Gefahr zu Beginn des 16. Jahrhunderts längst nicht mehrbestand.

VI. Kapitel.Würdigung des Verhaltens des Kardinals Peter und der Konventualen20 von Ellwangen.

Nachdem wir den Verlauf der Säkularisation des KlostersEllwangen bis zu Ende verfolgt haben, erübrigt es noch, dieStellung, welche der Bischof von Augsburg und päpst-liche Kommissär, Kardinal Peter von Schaumberg, in der25 ganzen Angelegenheit eingenommen hat, im Zusammen-hang zu würdigen.

meines gn. herrn von Wirtenberg wegen für meine herrn vom cappittel in dielechandy. Item und nett bracht etlieh registern und copby(en) und birmet (per-gamentene) brieff mit satnpt Benetict (sie) rege) etc., begerend solich obgemeltbrieff und registern meinem gn. herrn von Wirtenberg zu ergeben etc. Uffsolichs ain cappittel im vergünstigt hatt solich zu sein banden zu nemen, dochdas von sein gnaden nach verlessung oder abschreibung wider zu dem stifft

gelangen hissen "

M Vgl. die Bulle Innocenz' VIII. für Propst Albrecht I. vom 1. April 1486in WVjh. 1908 S. 19.") f. und die Einleitung der Statuta Eaimundi vom 2. Sep-tember 1501 oben S. 1~>8.

2 ) Nr. XI S. 77-80.

:l ) Oben S. 78; WVjh. 1908 S. 190 f.