354 Erster Teil. V. Kap. Anfechtung der Umwandlung seitens des Ordens.
Ordensregel in Ellwangen unterdrückt, so sollte doch in derehemaligen Kloster- und jetzigen Stiftskirche dem hl. Benediktauch fortan besondere Ehre erwiesen werden. ')
Aueli der Benediktinerorden selbst wollte keineswegs sofortund für immer alle Beziehungen mit dem ihm untreu gewordenenKloster abgehrochen wissen. Die Abte der Provinz Mainz-Bamberg gaben begreiflicherweise zunächst die Hoffnung nichtauf, das abgetrennte edle Glied für den Orden wiederzugewinnen.Es ist wahrscheinlich, dass alsbald Versuche in dieser Beziehunggemacht wurden,*) die jedoch zu Lebzeiten des Papstes l'ius IT.keine Aussiebt auf Erfolg hatten.
') l)ass das noch im Beginn des 18. Jahrhunderts der Fall war, bezeugt,Korbinian Khamm (1714): „attexo, monachos Benedictinos una cum cucullonun omnem oinnino erga suuui sanetissimum legislatorem devotiimis affectum exuisse,seil onus in se suseepisse suosque successores conscientiose obstriotos voluisse,ut retro summum altare in honorem S. Benedict] aliud erigeretur, missa, de eodemperpetuis temporibus duratura quotidie ibidem legeretur, S. Benedict»« interpraeeipuos tutelares coleretur, reverendissimis DD. canonicis Elvacensibus hacetiamnum aetate obligationem suam studiose observantibus, S. archimandritam Bene-dictum inter patronos non privata duntaxat devotione celebrantibus, seil insuperin suo officio canonico inter commemorationes communes S. Benedict] patro-cinium particulari semper et publice suffragio implorantilms" (Auctar. p. 52 s.i.Vgl. den Processus Petri (oben .S. .'38, 23—85).
*) Zu Anfang des Jahres 1462 weilte Eberhard von Venlo, Abt vonSt. Jakob bei Mainz (später Reformabt des Klosters Michelsberg bei Bamberg)in Ordensangelegenheiten in Rom: „Offenbar ist, eine an die Bischöfe von Mainz,Brixen und Speier gerichtete Bulle vom ;i. April 1462 auf seine Bemühungenzurückzuführen. Es heisst darin, dass die Benediktiner des ProvinzialkapitelsMainz-Bamberg den Papst gebeten hätten, die stiftische Einrichtung in St. Alban[bei Mainz, 1418/19 säkularisiert; oben S. 334] wieder aufzuheben und es derreformatorischen Gewalt des Provinzialkapitels zu unterwerfen. Die drei BischöfeBollen darüberwachen, dass jedesmal beim Tode oder Weggange eines Kanonikersder Platz mit einem reformierten Mönche ausgefüllt, und so das Stift dein Bene-diktinerorden wiedergegeben werde" (Linneborn in StudMittBenCist. XXVI,56). Die Annahme ist kaum abzuweisen, dass Eberhard damals im Auftragdes Provinzialkapitels auch für die Restitution des Klosters Ellwangen an denOrden arbeitete, die ja na.turgenia.ss leichter durchzuführen gewesen wäre als dieWiederherstellung des bereits über 40 Jahre umgewandelten Klosters St. Alban.Kür die Beurteilung der Reformtätigkeit l'ius' II. fällt obige Entscheidung immer-bin ins Gewicht. Dagegen erscheint es schon an sich zweifelhaft, ob der Papstauch in der Sache des Klosters Ellwangen, zu dessen Umwandlung er selbst inhervorragender Weise mitgewirkt hatte, dem Orden die Hand zu bieten geneigtwar; noch mehr dürften ihn politische Erwägungen (die Rücksicht auf den OralenUlrich von Württemberg und den Markgrafen Albrecht von Brandenburg) davonabgehalten haben.