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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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Vollzug der Säkularisation (2. April 1460). 347

in Kenntnis') und beschwor ihn, auf die geheime Abmachung zuverzichten, die Herren vom Konvent, der 200 fl. lcdig zu sagen und esihnen anheinizustellen, ob sie ihm freiwillig etwas dafür geben wollenoder nicht; sonst sei zu befürchten, dass das Säkularisationsprojekt5 noch in letzter Stunde an diesem einzigen Punkt zum Scheiternkäme. Die andern Artikel machten weniger Schwierigkeit, DieAbgesandten mussten dem Kardinal im Namen ihrer Auftraggebereidlich versichern, dass das, was von ihnen dem Papst vorgestelltworden sei und Aufnahme in die Bulle gefunden halte, auf Wahr-

10 heit berulie, unddass durch dieses Fürnehmen Gott mehr gelobtund der Gottesdienst gefördert werde denn vorher;" ferner, dasssie seinen Gnaden (dem Kardinal) die Gülten und Nutzungen desStifts wahrheitsgemäss angegeben, und endlich, dass Abt, Konventund die Vikare und ihre Nachkommen halten werden, was der Kar-

15 dinal der Stiftung halber jetzt oder hinfür über kurz oder über lang

setzen werde,denn er es nit einsmals setzen könne." Die Unterhändler

fanden zwar letztere Forderungetwas schwer;" doch glaubten sie, bei

weitherziger Deutung mit dem Artikel wohl auskommen zu können.

Abt Johann hatte keine andere Wahl, als die geheime

20 Abmachung mit dein Konvent zurückzunehmen und sich dein Ver-langen des päpstlichen Kommissärs zu fügen. Nachdem seine zu-stimmende Antwort in Dillingen eingetroffen war, 2 ) schritt KardinalPeter sofort zum Vollzug des ihm gewordenen päpstlichen Auftrags.Am 2. April 14 60 (Mittwoch nach dem Passionssonntag) sprach er

25 die Pin Wandlung des Klosters in ein weltliches Chorherrnstift vorzwei Notaren und mehreren Priestern als Zeugen aus und nahmzum Zeichen dessen dem Dekan Georg vom Stein als Stellvertreterdes Abts und Konvents das Ordenskleid ab. 8 ) Die Klosterclironik

') Nr. VI, 2 (S. 27-29).

'') Sir ist' nicht erhalten; die Tatsache der Zustimmung- folgt jedoch mitSicherheit aus dem weiteren Verlauf der Angelegenheit.

:l ) Dass die Säkularisation hereits am 2. April vollzogen wurde, währenddie Verhandlungen über die Verfassung des neuen Stifts noch längere Zeitfortgeführt wurden, und dass der sog. Processus, der Liber reddituum und dieStatuten auf den 2. bezw. 8. April zurückdatiert wurden, wurde oben S. 33 bisS. 35 dargetan. Dazu stimmt vortrefflich die genaue Abgabe der Chronik vonEllwangen während die Notiz in der augsburgischen Chronik Müliehs etwasunbestimmter gehalten ist (s. die beiden nächsten Anmerkungen). - Der Ortder Säkularisation war die Kapelle S. Johannis Ev. im bischöflichen Schloss inDillingen (Steichele, Bistum Augsburg III, 05 f.); vgl. das Datum des Processus(S.4Q,8233). Die Säkularisation selbst wurde unter Beobachtung eines gewissenRitus vom Bischof vollzogen. Vgl. das Schreiben Stromairs S 27, wo Kardinal