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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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ßiit« um Umwandlung des Klosters Ellwangcn. 337

zu ihrem Bevollmächtigten, um bei der römischen Kurie die Um-wandlung ihres Klosters in ein weltliches Chorherrnstift zu betreiben,zu diesem Zweck bis zu 1000 Kammergoldgulden aufzunehmenund Abt und Konvent als Bürgen hiefür zu verpflichten.') Dem5 Abgesandten ward zugleich der Auftrag gegeben, dem Papst dieGründe, welche für den Antrag auf Säkularisation sprechen,vorallem das Seelenheil, das Wohl des Klosters, seine Besserungim Geistlichen und Weltlichen," vorzutragen und etwaige Bedenkenzu zerstreuen. Ohne Zweifel wurden ihm eingehende und bindende

10 Instruktionen für sein Vorgehen im einzelnen mit auf den Weggegeben. Eine solche Instruktion ist uns glücklicherweise erhaltengeblieben.' 2 ) Sie enthält eine Beschreibung des Zustande» und derderzeitigen Verfassung des Klosters Ellwangen und die Bitte umSäkularisation; in die Form einer Supplik ist sie nicht geklei-

15 det, doch bietet sie das vollständige Material für eine solche, das,wie die päpstliche Hülle lehrt, tatsächlich bei der Kurie vorgebrachtwurde. Gegenüber dem Verlangen des Provinzialkapitels, sichreformieren zu lassen und Observanz zu halten, so erklärt dieDenkschrift, haben sich Abt und Konvent von Ellwangen geweigert,

20 und weigern sich noch und sagen, es gedenke niemand, dass inihrem Gotteshaus eine Reformation gewesen sei; vielmehr sei das-selbe ebensowohl von Römischen Kaisern und Königen als auchvon den Päpsten mit besonderen Freiheiten gefreit, sodass es mehrFreiheit habe denn andere Klöster. Tatsächlich sei das Gotteshaus

25 mehr Stift als Kloster: stets wurden nur Ritterbürtige als Konvcn-tualcn aufgenommen, die drei Edelmänner aus ihrer nächsten

') Nr. III S. 1214. Dass diese Bestellung eines Prokurators nichtder erste Schritt war, der von Ellwangen ans in der Sache geschah, istallerdings zu vermuten; denn schwerlich ist die Angelegenheit an der Kurie sornsch erledigt worden, als es nach den uns vorliegenden Quellen den Anscheinhat, Dennoch möchte ich zweifeln, ob Plac. Braun für seine Angabe, dassAbt und Konventim Jahre 1458" die Umwandlung ihres Klosters nachgesuchthaben (Bischöfe von Augsburg III, 37), in einer Quelle einen Anhaltspunkt gefundenhat. Über den Abgesandten des Klosters vgl. oben S. 329; WVjh. 1908 S. Hilf.Anm. 4.

'') Nr. 11 S. 711« l°h spreche absichtlich von mehreren Instruk-tionen und Denkschriften; denn die uns noch vorliegende enthält nichtalle Motive für die Säkularisation, welche die Bulle Pius' IL (oben S. 17 ff.)

aufführt und aus der Supplik (pro parte.....abbatis et conventus.....

nuper exhibita peticio continebat, guod . . . .") entnommen hat, Die Supplikselbst wurde wohl auf Veranlassung des Ellwanger Abgesandten von einem derkurialen Praxis kundigen, an der Kurie lebenden Agenten angefertigt.

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