336 "Erster Teil. JH. Kap. Abfall vieler Benediktinerabteien.
gewissermassen ein historisches Recht auf eine freiere Lebensweisehatten, dass es sich bei der ihnen angesonnenen Reform um einenvölligen Bruch mit der alten Tradition handelte, um Einführungeiner Strenge, zu welcher sie sich bei ihrem Eintritt nicht ver-pflichtet hatten. So manche regelwidrige Gewohnheit hatte längst 5Rechtskraft erlangt und war als feierlich bindendes Gesetzbeschworen worden; man konnte sich also mit Fug und Recht aufdas „Herkommen" berufen.')
Die erste zuverlässige Nachricht von dem Plan der .Säkulari-sation des Klosters Ellwangen trägt das Datum des 26. Dczem- 10ber 145 9. An diesem Tag bestellten Abt Johann und das Kapiteldes Klosters vor Notar und Zeugen den Dekan Georg vom Stein
0 Linneborn, Der Zustand der westfäl. Benediktinerklöster S. 12 f. 46. 47 2 .An dieser Stelle mag auch Riezlers (Geschichte Baierns III, 483) Kritik ander Klosterreformbewegung erwähnt werden, da ihr einegewisse Berechtigung nichtabgesprochen werden kann: „Gegenüber Zuständen, wie sie vor den großenKonzilien herrschten, dürfte das kirchliche und besonders das klösterliche Lebenhundert Jahre später im allgemeinen gewonnen haben. Recht nachhaltigeErfolge kann man gleichwohl der Keformbewegung des 15. Jahrhunderts, sowenig man ihre Bedeutung unterschätzen darf, nicht nachrühmen. In denmeisten Klöstern rächte sich der entschiedene Mißgriff, daß man einfach zurfurchtbaren Strenge der alten Mönchsregeln zurückkehren wollte und keinen
Mittelweg zwischen Znchtlosigkeit und entwürdigendere?) Abtötung fand.....
Der neue Wein aber hätte neuer Schläuche bedurft". Etwas günstiger lautetdie auf eingehenden Studien beruhende Beurteilung der Klosterreformierungdurch die Bursfelder Kongregation bei Linneborn in StudMittKenCist. XXII,48—71 (über manche kleinliche, unser Empfinden eigentümlich berührende Straf-bestimmungen vgl. besonders S. 58 ff.). Der von Kiezler geltend gemachteGrund, die übergroße Strenge der alten Ordenssatzungen, bildete sieber keinkleines Hindernis für die Verbreitung der Observanz (vgl. über Ellwangen untenS. 337f. und Kapitel VI); andererseits mußten bald auch reformierten Klöstern durchDispens manche Milderungen gewährt werden, z. B. hinsichtlich des Schlafensnach der Mette, des Fleischessens (so dem Kloster Lorch; vgl. Rothenhäusler,Abteien und Stifte S. 110). Wegen des El e i seh essen s erfolgte noch1521 in Wort und Schrift eine heftige Auseinandersetzung zwischen denBursfeldern und den Äbten des Provinzialkapitels Mainz-Bamberg, die aus diesemGrund von ersteren „bestiae sensuales" geheissen worden waren; vgl. AnnalesNeresheimenses zum J. 1521 (ed. Giefel p. 29). Auch Ziberraayr erblickt dieSchwäche der Melker Reform und den Grund ihres schliesslichen Misserfolgs inden übermässig strengen, (auch aus wirtschaftlichen Gründen) geradezu unhaltbarenAbstinenz- und Fastenvorschriften, welche die volle Strenge der Regel wiedereinführten, während Papst Benedikt XII. im J. 1330 den Fleischgcnuss mitgewissen Einschränkungen freigegeben hatte (S. 259 und 266 2 der oben S. 305 2zitierten Abhandlung).