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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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334 Erster Teil. III. Kap. Abfall vieler Benediktinerabteien.

Die Abfallsbewegung setzte im selben Jahre 1417 ein, dadas Provinzialkapitel zu Petershausen die Ordensverbesserungernstlich in die Hand nahm. 1 ) Im folgenden Jahre sollte einKapitel in der Abtei St. Alb an bei Mainz stattfinden; bevor esdort zusammentrat, hatte das Kloster die Umwandlung in ein weit- 5liebes Stift erwirkt. Es ist dies das erste Beispiel des Abfallsauf deutschen] Boden in der Zeit der Reformbewegung; bereitstrug sich auch die Abtei St. Jakob bei Mainz mit dein gleichenPlan, er kam jedoch nicht zur Ausführung.") Der Abfallsbewegungwurde zwar zunächst nochmals Stillstand geboten 8 ) und in Nord 10und Süd machte die Reform erfreuliche Fortschritte. Auf dieDauer jedoch konnte die Abfallsbewegung nicht mehr unterdrückt

gelassen werden; Trithemius hat schwerlich in den einzelnen von ihm besprochenenFällen genauere Kenntnis gehabt und erzählt gerne Anekdoten, von denen dergewissenhafte Historiker gar nicht oder nur mit grösster Vorsicht Gebrauchmachen darf. Jedenfalls darf auch aus so schweren Anklagen, wie sie Trithe-mius z. B. gegen die abtrünnigen Mönche von Comburg schleudert (1. c. II, 533),nichts weiter als die Tatsache des Verfalls der Klosterzucht im allgemeinenerschlossen werden, wofern nicht anderweitige Zeugnisse seine Angaben imeinzelnen bestätigen und erhärten.

l ) Bereits das frühere Mittelalter kennt zahlreiche Translatio-nen deutscher Klöster (z.B. inWürttemberg allein dieMännerklöstcrO. S.B.Faurndau,Obermarchtal, Sindelfingen und Wiesensteig), über deren Veranlassung und Verlaufjedoch nichts Näheres bekannt ist; vgl. auch Steichele, Bist. Augsburg III, 349 überdie frühzeitige Säkularisierung von drei karolingischen Benediktinerklöstern inMittelfranken: Feuchtwangen, Herrieden und Onoldsbach (Ansbach). Nochschwieriger liegt die Sache bei manchen Frauenklöstern, besonders in Deutsch-land, wo es sich vielfach schwer oder gar nicht feststellen lässt, ob sie ursprüng-lich nach der Regel des hl. Benedikt odernach den kanonischen Vorschriften".d. h. als weltliche Kanonissenstiftcr, eingerichtet waren, und förmliche Übergängevon der Ordensregel zur Kanonissenregel und umgekehrt nicht so gar seltengewesen zu sein scheinen; vgl. Schäfer, Kanonissenstifter S. 1623; Linnoho rnin : Theologische Revue 1900 Sp. 470 f. Jene Umwandlungen von Benediktiner-klöstern im früheren Mittelalter gehören in einen anderen Zusammenhang undbrauchen daher hier nicht weiter berücksichtigt zu werden.

*) Trithemius, Annal. Hirsaug. II, 359 s. Die Akten betr. die Translationvon St. Alban und den darüber entstandenen Streit mit dem Benediktinerordensowie einige Statuten des neuen Stifts sind hei G e. Ch r. .1 0 an n i s, Reruin Mogun-tin. Tora. II (1722), 774778 gedruckt.

a ) Doch wurde in der Zwischenzeit (1431) das gänzlich verödete Frauen-kloster Waldkirch (Diözese Konstanz) in ein weltliches Chorherrnstift umge-wandelt. Die bei Krieger, Topogr. Wörterbuch des Grossh. Baden II, 1323 ff.gegebenen Belege lassen meines Erachtcns keinen Zweifel darüber bestehen,dass in Waldkirch wenigstens nominell die Benediktinerregel herrschte (gegenH. Schäfer, Kanonissenstifter S. 72 ls ).