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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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322 Erster Teü. II. Kap. Beformbewegung im 15. Jahrhundert.

Scheidung zu Gunsten Hürnheims herbeiführte, erscheint zweifelhaft.Es liegt vielmehr näher anzunehmen, dass Kardinal Peter vonSchaumberg, dem ja infolge des päpstlichen Indults vom Jahre 1450das erste Anrecht auf die Abtei zustand, eben zu Gunsten Hürn-heims resignierte und durch seinen Einfluss unschwer in Rom dessen 5Bestätigung erlangte. Das Verhalten Peters erscheint dann frei-lich in eigenartigem Licht, wenn man bedenkt, dass Johann vonIlürnheim bis zum Tag seiner Abtsweihe Weltgeistlicher war unddas Ordensleben aus eigener Erfahrung nicht kennen gelernt hatte. 1 )Man sieht an diesem interessanten Fall, wie inkonsequent noch das ioVerhalten des Kardinals in .Sachen der Reform war, wie ein sonstfür die Ordensreform begeisterter und eifrig tätiger Kirchenfürstauch einmal sehr laxe Grundsätze walten lassen konnte, wo dieStandesinteressen des Adels, dem er selbst angehörte, und politischeRücksichten eine nachsichtigere Stellungnahme angezeigt erscheinen ir>Hessen. 2 ) Peter von Schaumberg bewahrte übrigens dem neuen

') Die Identität des Abts Johann von HUrnhcim mit dem AugsburgerDomherrn gleichen Namens ist durch die Elhvanger Chronik (oben S. 321')ausdrücklich bezeugt; so wird auch in einem zu Gunsten Albrecht Schenke anden Kardinal von Augsburg gerichtetem Schreiben von Hürnheim gesagt, dasserdoch kein Conventhruder in dem Kloster nicht gewesen" sei. Die Angabcin Bucelin's Germanin, Sacra, Jobann sei zuvor Mönch von St. Ulrich und Afrain Augsburg gewesen, hat schon Khamm 1. c. als unrichtig zurückgewiesen(nostris annalibus praefatum Joannem de Hirnheim pro monacho S. Udalricianonon agnoscentibus"). Nach Antritt der Abtei resignierte Hürnheim auf seinePfründen in Augsburg; am 1. März 1453 begegnet er letztmals als scolastieus undcanonicus maioris ecclesie Augustensis (Mon.Bo. 34 a, 451). Auch Georg vomStein von Diemantstein, der letzte Dekan des Klosters Ellwangen und ersteStiftsdekan, war gleichzeitig Mönch in Ellwangen und Domherr in Augsburg(WVjh. 1908 £. 161 1 ) - der beste Beweis dafür, dass die Gebräuche des KlostersEllwangen in der letzten Zeit seines Bestehens sieb tatsächlich von denen einesweltlichen Stifts kaum mehr unterschieden. Die Frage, inwieweit auch ander-wärts solche Gepflogenheiten in Geltung waren, verdiente eine besondere Unter-suchung.

2 ) Eine völlig entsprechende Parallele bietet die Geschichte des KlostersFulda. Dort wurde 1473 (1472)certis ex respectibus" Graf Johann von Henne-berg (+ 1513),canonicus et prebendarius multarum ecclesiarum" (vgl. W. Kiskv,Die Domkapitel der geistlichen Kurfürsten in ihrer persönlichen Zusammen-setzung im 14. und 15. Jahrb. S. 53 Nr. 92), zum Fürstabt gewählt undvom Papst bestätigt. Der biedere Chronist des St. Petersklosters in Erfurt,Nikolaus von Siegen, bemerkt dazu:Hie abbas clectus et eonflrmatus fuit,antequam esset monachus; et dixit unus ad me, in monasterio nost.ro S. PetriErfordie hospes existens: ,Quomodo potest esse bonus abbas, qui nunquam fuitmonachus?' Nempe idem uno die canonicus et abbas infra unam ebdomadam