Abt Joliann (II.) von Hürnhchu. Tag zu Stuttgart 1453. 323
Abt sein wohlwollendes Interesse. Er erhielt nämlich in der Folge-zeit noch öfters Gelegenheit, sich mit den Angelegenheiten desKlosters Ellwangen zu beschäftigen, dessen innere Verhältnissedamals fast ununterbrochen das Eingreifen des Schinnherrn6 erforderten. ')
Nachdem bereits im September 1453 württembergische Rätein des Gotteshauses Sachen in Ellwangen tätig gewesen waren,wurde dem Abt und Konvent auf Mittwoch vor Sankt Gallus(10. Oktober) ein Tag gen Stuttgart gesetzt. Am 1. Oktober
10 schrieb Abt Johann an Graf Ulrich, dass er der in Aussichtgenommenen Reformation inniass wie Herr Ulrich, Herr Walther,Rudolf' 2 ) und auch er selbst dem (Trafen zugesagt habe, mit seinerHilfe gern und willig nachkommen und den Tag in Stuttgart gernbesuchen wolle: „den uwer gnad uns in den und andern zymlichen
15 Sachen allwcg macht haben sol, denn wir ye des gotzhuss nuezund redlich Ordnung auch gern sehen und darezft helffen wollendadurch es uff komm und in ein recht wesen gesetzt werd. Wirhaben uns auch darüber zum gotzhusz geben, das wir das in gaist-liohen und weltlichen Sachen als ferr wir nmgen uffnen und nit
20 nidern wollen mit uwer gnaden liilff." 8 ) Uie Verhandlungen in
aecularis et abbas confirmatus et infulatus;'- er habe denn aueb in 20 Jahrenniemals ein Hochamt gehalten, „quia nesciebat," kaum einmal das nächtlicheOffizium mit dem Konvent verrichtet und nicht im Kloster, sondern in einemSchloss gewohnt (Chronic, eccles. p. 452 s.). Wie ich nachträglich bemerkte,enthält das Pontificale Romanum ein Formular De benedictione abbatiselectinon monachi neque professi in zwei am gleichen Tag vorzu-nehmenden Teilen: Anziehen des Mönchskleides und Professablegung, sodanndie Abtsweihe (Ausgabe aus der Zeit Pius' IV., Venctiis apud Juntas MPLXIf'ol. 49-60; von befreundeter Seite erfahre ich, dass dieses Formular auch nochim heutigen Pontif. Rom. enthalten ist). Der eigenartig anmutende Fall scheintdarnach nicht so selten vorgekommen zu sein und im Ordensrecht eine dem,,non neophytum" entsprechende Bestimmung für dieWahl derKlosterobern zu fehlen.
') Einige Stücke aus der hierüber zwischen Ellwangen und Stuttgartgeführten Korrespondenz in Fasz. 30.
2 ) Ulrich von Rechberg von Hohenrechberg Ritter, Oheim des PropstsAlbrecht I. (vgl. WVjh. 1908 S. 164'); Walter I. von Ilürnhcim (1408—56),Hofmeister des Bistums Augsburg (vgl. OAAalen S. 154; Steichele, Bist. Augs-burg III, 1233). Die dritte Persönlichkeit konnte ich nicht sicher feststellen;vielleicht Rudolf I. oder Rudolf IL von Hürnheim (Oheim oder Gesohwisterkinddes Abts; vgl. OAAalen S. 154).
8 ) Mit dem Schreiben sandte der Abt dem Grafen als Verehrung „vonvederspil zwen blawfusz (eine Falkenart mit bläulichen Füssen; Fischer I, 1183)und dabcy ettwivil zilbölez."