Streit um die Abtei Ellwangen 1452. 321
konnte der Ellwanger Konvent, als die Abtei im Jahre 1452 inErledigung gekommen war, die päpstliche Bestätigung seines am20. Januar genannten Jahres kanonisch gewählten KandidatenA11) r e c h t Sc li e n k vonSchenkenstei n nicht erlangen. Leider5 bietet uns die Ellwanger Chronik wieder keine nähere Auskunft,weder über die Einzelheiten des Verlaufs des Streites um die Abteinoch über die verschiedenen Einflüsse, welche sich gegen denGewählten geltend gemacht haben mochten; sie beschränkt sichdarauf, wie man das bei ihr gewohnt ist, mit dürren Worten die
lo Tatsache seines unfreiwilligen Rücktritts zu melden. 1 ) An SchcnksStelle trat der Augsburger Domherr und Scholaster Johann vonHürnheini. -) infolge des Eingreifens des Schirmherrn musstender Konvent und sein Kandidat wohl oder übel nachgeben. Objedoch, wie Khamin wissen will, 3 ) gerade Graf Ulrich V. der
15 Vielgeliebte von Württemberg es war, der bei der Kurie die Ent-
der beiden ilmi entgangenen Klöster — Hess sich Kardinal Peter die AbteiPu 1 ten b a c h als Kommende übertragen, jedoch nur um sie seinen Weihbischöfenzuzuweisen „pro salario eorum, quia annuatim tenebatur unieuique suffraganeorumtribuere ducentos aureos Ehen." (Witwer, Catalogua i>. 218 s.) — kein Wunder,dass das Kloster in dieser Zeit ganz verödete, bis das klösterliche Leben im.1. 1471 mit Zustimmung des neuen Bischofs wiederhergestellt wurde. Durchdie Art der Verwendung wird Peters Verhalten entschuldigt, wenn auch diesesKommend enwesen einen vom Standpunkt des Ordens aus höchst bedauerlichenMissstand darstellt.
') Chronieon Klvacense (Giefel p. 50) zum 20. Januar 1452: „electus estin abbaten) Albertus Schenk de Schenckenstain. Resignavit iura electionissuae, non tarnen spontanee; cui successit in abbatem dominus Ioannes deHirnheim, canonicus ecclesiae Augustensis, nee tarnen obtinuit." Dasselbezum ,1. 1453: „Hoc anno circa festum Aseensionis Domini Albertus Schenck deSchenckenstain resignavit iura electionis suae, non tarnen spontane/, cui succes-sit in abbatem dominus Joannes de Hirnheim eodem tempore."
=) Die päpstliche Ernennung Johann von Hürnheims (über ihn vgl. meineAngaben in WVjh. 1908 S. 164 f.) wurde noch Ende 1452 vollzogen; denn bereitsam 16. Dezember 1452 verpflichtet sich derselbe, als Abt des Benediktinerklosters zuEllwangen, der apostolischen Kammer für sein commune servitium 600 Gold-Mulden, zti welcher sein Kloster geschätzt ist, und 5 minuta servitia in 2 Hälftennach je 6 Monaten zu bezahlen (WGQu. II, 506 Nr. 76). Der Streit kam durchden am 13. M a i 14 5 3 durch fünf württembergische Räte vermittelten Ve r g 1 e i c hzum gütlichen Austrag; einige noch übrig gebliebene Differenzen wurden aufdein Tag zu Stuttgart am 6. August 1453 beigelegt.
") Khamm, Auctar. p. 48 Nr. 118 (nach Klemcns Sender? Vgl. WVjh.1908 S. 160*): „Anno 1453, Alberto Schenck de Schenckenstein repudiato, ducis[sie] Würtenbcrgici aliorumque favorc vocatus est ad Elvacensein abbatiamadministrandam Joannes de Hirnheim."
Württ. Ocschichtsquelleii X. 21