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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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302 Erster Teil. IL Kap. Keformbcwegung im 15. Jahrhundert.

lässigten den Gottesdienst, trieben sieli unter gänzlicher Attsser-achtlassung der Klausur ausserhalb ihres Klosters herum, besuchtenWirtsbituser oder hielten mit Fremden Zechgelage in den Räumendes Klosters; 1 ) vollends seitdem ihr Kloster bis auf den Grundabgebrannt war, hatte das gemeinschaftliche Leben völlig aufgehört.Angesichts solcher dem Mönchsnamen hohnsprechenden Zuständetat gründliche Reform gewiss Not. Und sie bot sich von allen»Seiten an, fand aber in Ellwangen keine geneigte Aufnahme.

II. Kapitel.Die Reformbewegung des 15. Jahrhunderts, besonders im Bistum 10Augsburg unter Peter von Schaumberg (14241469). Das KlosterEllwangen unter den Äbten Siegfried, Johann I. und Johann II.,

14001460.Der Ruf nach Kirchenreform, der um die Wende des 14. Jahr-hunderts allenthalben mächtig erscholl, Hess auch den in sichtlichem 15Niedergang begriffenen deutschen Zweig des Benediktinerordens nichtunberührt. Durch Einführung der Observanz, d. h. durch Rückkehrzur ursprünglichen Strenge der Regel Benedikts, sollte ein neuerAufschwung des Ordens herbeigeführt werden. Im einzelnen gingendie Wege auseinander, auf denen dieses Ziel erreicht werden sollte. 20

nisso empfohlen. Die ursprüngliche Benediktinerrege] enthält somit kein aus-drückliches Verbot leinener Kleidung (Leibwäsche); aber schon sehr frühe wurdedie Gewohnheit, wollene (härene) Unterkleider zu tragen, zum Gesetz erhobenund höchstens kranken Mönchen oder Knaben Leinwand gestattet; letztere galtoffenbar als verweichlichend und für Mönche als Luxusgegenstand. Vgl.die Belege für das Verbot der Leinwand im Kommentar zur Regula S. Benedict,]bei Migne, Patrologia Latina LXVI, 778; sie beginnen mit Ferreolus (f 581),Isidor von Sevilla (f 636), Papst Zacharias (744, mit Berufung auf Matth. 10,10:tunicas dixit itaque laneas, non liueas"). Neu eingeschärft wurde das Verbotdurch die Visitatoren und Päpste des 18. und 14. Jahrb., sodass derKommentator sagen kann:nostris lineis uti camisiis, praeterquam forte infirmis,nutnquam lieuit" (Migne 1. c). Die Aachener Kegel für die canonici Kap, 115(bei Schäfer, Kanonissenstifter S. 15") gestattet den Chorherrn manches, wasMönchen verboten war, u. a. ,,linum induere, carnibus vesci." Auch die monachae(Benediktinerinnen) sollten einen Wollenhabit tragen, während die Kanonissensich in Linnen kleideten; vgl. Schäfer a. a. O. S. 221 f. und 224.

') Vgl. die Beschreibung des Klosters aus der Zeit des Basler Konzilsund unmittelbar vor der Umwandlung (oben S. 411) mit Anmerkungen sowiedas im nächsten Kapitel über Abt Johann I. Gesagte.