248 XXIX. Einzelne Statuten des 18. Jahrhunderts.
auft' die kay. als päbst. a) ober Cognition und aussprach ankommenwürde, wie davon die annoch männiglich bekannte erbmännerstrittsach im hochstift't Münster und die Bovillisclic im Wonnsischen 1 )das frische exempel ist. Unter solchen Umständen und da auchandere mit Ellwangen in gleichem gradu stehende Stifter keine der- 5artige Veränderung vornehmen, läset es der Propst der weiterenÜberlegung des Kapitels an heim gestellt sein, ob es hei seinemBeschluss gleichwohl verharren wolle und. wie es sich in solchemFall gegen alles Widrige genugsam zu schützen imstande sein iverde.
In ein neues Stadium trat die Angelegenheit im nächsten Jahre 10dadurch, dass der Agent Battistini in Rom sich dem Kapitel gegen-über anheischig machte, die päpstliche Bestätigung für das neueStatut sicher auszuwirken. Durch Schreiben com 30. Oktober 1723setzt das Kapitel den Fürstpropst davon in Kenntnis und. bittet ihn,nunmehr auch die kaiserliche Approbation zu bewirken. In Krwi- 15derung hierauf*) drückt letzterer erneut seine Bereitwilligkeit aus,dem Kapitel hierin zu Diensten zu sein, umsomehr als der gemein-same beim römischen Hof bestellte Agent Battistini die gute Ver-tröstung gegeben, dass auch Ihre päpstliche Heiligkeit :i ) hierzuleicht zu bewegen sei. Fr meint aber auch, dass die Herren vom 20Kapitel die Klaused in Battistinis Schreiben: ottenendosi la confir-matione di tal statnto devo avvertire a v. s. ill ma et rev ma che restasempre la liberta al sommo pontifice di derogare al istesso statuto e diprovedere nelle vacanze di mesi pontificii quei soggetti che piaceraal papa nicht genügend, beachtet oder doch in ihrer Tragweite nicht 25genugsam erwogen haben, und gibt ihnen zu bedenken, ob es Urnenwohl anständig sein iverde, zu sehen, dass Ihre päpstliche Heiligkeit,welche dem Statut derlei derogatoriam clansulam vielleicht motuproprio miteinverleiben dürfte, vakante Stellen in den päpstlichen
n) päst H».
') Über den münsterischen Erbmänner streit (ein Herr vonScheneking, Burgmanne des Stifts wurde vom Kapitel zurückgewiesen, aber vonKammergericht, Reichstag und Kaiser anerkannt) vgl. .1. M. Seuffert, Versucheiner Geschichte des teulschen Adels in den hohen Erz- und Domcapiteln(Frankfurt a. M. 17.90) S. ISO ff. 139. 204, ff. Über die Angelegenheit desJakob von Boville, eines irländischen Edelmanns, der vom l'apst auf einKanonikat am Domstift Worms providiert, aber vom Kapitel als Ausländerzurückgewiesen wurde, macht Seuffert a. a. (). S. 196ff. einige ungenaueAngaben.
*) Orig., d. Neisse den 23. November 1723.
8 ) Innocenz XIII.