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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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XXIX. Einzelne Statuten des 18. Jahrhunderts. 247

Agnaten von acht auf sechzehn bezrv. von vier auf acht erhöhthatten, beschloss das Kapitel in peremptorio post Bartholomaei 1722die Adelsprobe von vier auf sechzehn Ahnen zu erhöhen, 1 ) undersuchte mit Schreiben vom 14. September genannten Jahres denFürstpropst Franz Ludwig, hiezu seine Zustimmung zu geben und.5 zugleich, das wür dessentwegen zu keiner zeit a curia Romana

angefochten werden mögen, auch die päpstliche Konfirmation auzuwirken.

Franz Ludwig sprach in seinem Antwortschreiben") zwar seinepersönliche Geneigtheit aus, dem Ansuchen zu willfahren, zumal das

10 Kapitel der Meinung sei, dass dadurch dem fürstlichen Stift mehrRuhm und Hochachtung zugehen würde, erhob jedoch Bedenkenstaatsrechtlicher Art. Wan wir der Sachen etwas näher einsehen, sogehet uns der nicht unbegrunter zweiffei bey, ob ein unwider-sprechlich ausgemachtes ding seye, das einem ieden eapitul die

15 requisita zur auffschwörung nach gefallen zu ändern allerdings freystehe, und dan ferner ob die approbation eines zeitlichen bischoffenoder obern, wan auch die päpstliche confirmation daran kommensolte, im Römischen reich Teutschcr nation für vollkommen zuläng-licht und sufficient angesehen werden oder ob nicht zugleich nöthig

20 geyn mögte, hierunter auch Ihro Kay. May. zu belangen, und zwarumb so mehr, als leichter es sich ergeben dörftte, das dieszc ewerewieder das alte herkommen intendirende aigenmächtige erhöhungin zukünfftigcn zciten von einem oder dem andern ausz dein adelangefochten, mithin ihr dadurch in vielerley schwähre weitläuffig-

25 keiten verwickelt werden könntet, da es so dann ohne dem mehr

acht adeliger Almen vier Wochen vor der Aufschwörung in beglaubigter

authentischer Form ad capitulum einschicken sollen; die Bewerber, welche mitdieser Probe nicht aufzukommen, vermögen, sollen auf dem Domstifi derBrühenden und Kanonikate ganz unfähig sein. Bischof Alexander Sigmund,l'falzgraf bei Rhein, erteilte angesehen die billigkaith diszes ihres gehorsambstenansuechens dem Statut unter dem 29. Oktober 1701 als Ordinarius die erbetene

Bestätigung.

') Das neue Statut schliefst sich im Wortlaut ganz an Statuta Raimundicap. 15 an; der abgeänderte Passus lautet: volumus et statuimus authoritatepontifloia [s. oben], ut deineeps nullus penitus in canonicum praebendaturn dietaeecclesiae in perpetuum quaeunque authoritate admittatur, nisi ex utroque parentesit ex legitimo matrimonio proereatus et octo agnatos de parente toti-demque de matre quodque sit ex nobili et equestri genere nntuslegitime probare possit, in clericatu constitutus etc.

'') Orig., d. Neisse den 31. Oktober 1732.